“Es ist steuerbefreit, es ist gebührenbefreit und es ist spesenbefreit”: So hatte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sein Zukunftsdepot am Samstag beworben. Ganz so einfach ist es nicht. Wie oe24 berichtet, gilt die Steuerbefreiung nur für einen Teil der Erträge, und auch Kosten können anfallen.
Steuerbefreit oder steuerbegünstigt?
Schon bei der Präsentation nach dem Regierungsgipfel hatte es eine kleine Verwirrung gegeben. Stocker sprach zunächst von einer “Steuerbegünstigung” – im Sommer hatte er noch eine volle Steuerbefreiung angekündigt. Auf Nachfrage eines Journalisten korrigierte er sich: “Es ist steuerbefreit, es ist gebührenbefreit und es ist spesenbefreit.”
Nur der Wertzuwachs ist KESt-frei
Tatsächlich gilt die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, die normalerweise 27,5 Prozent beträgt, laut oe24 nur für die Wertzuwächse bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Laufende Zinsen und ausgeschüttete Dividenden bleiben dagegen steuerpflichtig. Für viele Anleger dürfte das allerdings weniger ins Gewicht fallen, als es klingt: Bei breit gestreuten Aktienfonds macht in der Regel der Wertzuwachs den größten Teil der Rendite aus. Wie genau Fondserträge behandelt werden, wird erst der Gesetzestext zeigen.
Gratis-Depot, aber nicht kostenlos
Auch bei den Kosten gibt es eine Einschränkung. Banken müssen das Depot zwar kostenlos anbieten, weitere Gebühren dürfen aber laut oe24 sehr wohl anfallen, gedeckelt mit einem Prozent pro Jahr. Damit sollen vor allem Ordergebühren abgedeckt werden, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren entstehen. Über 18 Jahre kann ein Prozent jährlich allerdings einen spürbaren Teil der Rendite kosten.
Was fix ist
Unverändert bleiben die Eckpunkte. Ab 1. Juli 2027 zahlt der Staat für jedes ab Jänner 2027 geborene Kind einen Startbonus von 500 Euro ein, pro Jahr können bis zu 5.000 Euro dazukommen. Das Geld ist bis zum 18. Geburtstag gebunden, das Depot kann danach weitergeführt werden. Eröffnen die Eltern kein Depot, wird der Startbonus im Bundesschatz angelegt. Investiert werden darf nur breit gestreut, etwa in ETFs oder den Bundesschatz, nicht in Einzelaktien oder Kryptowährungen. Für die kommenden zwei Jahre sind jeweils 40 Millionen Euro für den Startbonus budgetiert, den Steuerentgang schätzt die Regierung laut oe24 auf höchstens 20 Millionen Euro pro Jahr, allerdings nicht in der Anlaufphase.
Grüne: “Geldvermehrung im Schlaf”
Kritik kommt von den Grünen. Finanzsprecherin Nina Tomaselli bemängelt, dass noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, und warnt vor Risiken: “Die Regierung verspricht Geldvermehrung im Schlaf. Wer das Risiko trägt und wie das Vermögen der Kinder geschützt wird, bleibt offen.” Tatsächlich ist das Depot nicht mündelsicher, Kursverluste sind also möglich. Die Regierung setzt stattdessen auf breite Streuung und die lange Laufzeit. Schon zuvor hatten Volkshilfe und Grüne kritisiert, dass vom Depot vor allem Familien profitieren, die viel ansparen können.
Credits: BKA, Florian Schötter
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