Es ist einer der umstrittensten Punkte im Sparpaket der Bundesregierung: Die bestehenden Beitragsbefreiungen bei der Arbeitslosenversicherung für Geringverdiener und Teilzeitkräfte werden abgeschafft. Rund 1,3 Millionen Menschen sind betroffen – vor allem Frauen und Menschen mit niedrigen Einkommen.
So funktioniert die aktuelle Regelung
Wie aus der offiziellen Beitragsübersicht der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hervorgeht, beträgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung je 2,95 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer gilt derzeit jedoch eine gestaffelte Regelung: Wer bis zu 2.225 Euro brutto im Monat verdient, zahlt keinen Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. Zwischen 2.225 und 2.630 Euro gilt eine Staffelung mit reduzierten Beiträgen. Den vollen Satz von 2,95 Prozent zahlt erst, wer mehr als 2.630 Euro brutto verdient. Wie der Standard berichtet, sollen diese Ausnahmen künftig wegfallen – für alle gilt dann derselbe Beitragssatz.
276 bis 415 Millionen Euro Mehreinnahmen geplant
Wie heute.at unter Berufung auf das interne Regierungsarbeitspapier berichtet, soll die Abschaffung der Staffelung dem Staat 276 Millionen Euro im Jahr 2027 und ab 2028 bereits 415 Millionen Euro pro Jahr einbringen. Die Regierung begründet die Maßnahme damit, die „Beitragsbasis zu verbreitern“ und „Mehrarbeit zu belohnen“. Hintergrund: Wer unter der aktuellen Regelung weniger als 2.225 Euro verdient und mehr arbeitet, zahlt bis zu einem bestimmten Punkt trotzdem keine Beiträge – das soll sich künftig ändern.
Wer konkret verliert
Betroffen sind laut derstandard.at rund 1,3 Millionen Menschen – darunter überproportional viele Teilzeitkräfte, vor allem im Handel, der Gastronomie und der Pflege. Wer beispielsweise 2.000 Euro brutto verdient, zahlt derzeit keinen Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. Künftig würden 2,95 Prozent fällig – das sind rund 59 Euro monatlich oder gut 700 Euro im Jahr. Wie derstandard.at festhält, fängt die sogenannte Negativsteuer – also die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Personen ohne Lohnsteuerpflicht – einen Teil der Verluste ab. Wer Anspruch auf die Negativsteuer hat, bekommt bis zu 60 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet – allerdings erst mit der Steuererklärung im Folgejahr.
Kritik kommt auch von innen
Wie aus der Nationalratsdebatte zur AMS-Reform hervorgeht, die in der Parlamentskorrespondenz dokumentiert ist, kritisierten Sozialpartner und Opposition die Maßnahme als unausgewogen. Der Vorwurf: Wer am wenigsten verdient, zahlt künftig proportional am meisten drauf. Demgegenüber verweist die Regierung darauf, dass parallel 170 Millionen Euro für neue AMS-Offensivmaßnahmen bereitgestellt werden – etwa für Qualifizierungsprogramme.
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