Die geplante Reform der österreichischen Sozialhilfe soll zwar wie angekündigt mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten – konkrete Details oder ein verbindlicher Zeitplan liegen aber weiterhin nicht vor. Ein APA-Rundruf zeigt: ÖVP und NEOS erhöhen unterdessen den Druck auf die zuständige Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).
„Keine Stückwerk-Reform“
Im Sozialministerium betont man, es solle „keine Stückwerk-Reform, sondern eine ganzheitliche Lösung“ geben. „Bei der Sozialhilfe finden laufend Gespräche und Verhandlungen in unterschiedlichen Settings statt. Es wird intensiv an den verschiedenen Teilen der Reform gearbeitet“, erklärt Martin Mandl, Sprecher von Schumann. Am Zeitplan für 2027 wolle man festhalten: „Der Zeitplan ist bekannt und wurde mehrfach kommuniziert.“ Wichtig sei dabei die Unterscheidung zwischen Bundes- und Landesebene – das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes gebe den Rahmen vor, die Länder müssten anschließend ihre jeweiligen Ausführungsgesetze anpassen. Ziel sei ein Gesamtpaket, „das in sich schlüssig ist, langfristig funktioniert und – und das ist Voraussetzung – verfassungs- und EU-rechtlich hält“.
Zweidrittelmehrheit als zusätzliche Hürde
Ein zentraler Baustein der Reform betrifft die Frage der Arbeitsfähigkeit. Laut Sozialministerium sei „die im Regierungsprogramm vorgesehene Verlagerung der Betreuung aller arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher:innen zum AMS ein wichtiger Teil der Gesamtüberlegung“. Dafür brauche es nach derzeitiger Einschätzung des Ministeriums allerdings eine verfassungsrechtliche Zweidrittelmehrheit – womit auch die Zustimmung eines Teils der Opposition erforderlich wird.
Vereinheitlichung als erklärtes Ziel
Im Zentrum der Reform steht laut Schumanns Ressort die Vereinheitlichung der derzeit stark unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Ziel sei „mehr Klarheit, mehr Treffsicherheit und ein verlässliches soziales Sicherheitsnetz in ganz Österreich“. Gleichzeitig stellt man klar: „Vereinheitlichung bedeutet für uns nicht, Menschen, die in einer schwierigen Lebenssituation sind, einfach weniger zu geben. Eine Reform darf Menschen nicht gegeneinander ausspielen. Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Sicherheitsnetz – und dieses Sicherheitsnetz muss halten.“
„9.000 Euro für eine Großfamilie wird es nicht mehr geben“
Das System müsse „gerecht und zielgerichtet“ sein, so Mandl weiter: „Wer arbeiten kann, soll arbeiten können und dabei Unterstützung bekommen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen.“ Wer hingegen nicht arbeiten könne, müsse „auf ein verlässliches Auffangnetz zählen können“. Zugleich warnt das Ministerium davor, die Debatte auf „einzelne medial besonders zugespitzte Fälle“ zu reduzieren, „obwohl völlig klar ist, dass es 9.000 Euro für eine Großfamilie nicht mehr geben wird“. Ein erheblicher Teil der Bezieher betreffe Kinder, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Pensionisten sowie Menschen, die trotz Job nicht genug verdienen, um über die Runden zu kommen.
Integrationsministerium wartet auf Entwurf
Aus dem Ressort von Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) kommt deutliche Kritik am bisherigen Fortschritt: „Es liegt trotz wiederholter Nachfragen kein Entwurf des zuständigen Sozialministeriums vor. Die Sozialministerin hatte ein In-Kraft-Treten der neuen Sozialhilfe für 1.1.2027 angekündigt. Wir gehen davon aus, dass sie sich des dafür notwendigen straffen Zeitplanes bewusst ist.“ Bauer selbst hat unterdessen, allerdings unabgesprochen mit dem Koalitionspartner, bereits eigene Passagen zum Integrationsbereich vorgelegt. Zur separaten Legistik des Integrationspflichtengesetzes heißt es aus ihrem Ressort, diese sei den Koalitionspartnern bereits Anfang des Jahres übermittelt worden, die Verhandlungen dazu liefen.
NEOS fordert rasche gemeinsame Lösung
Auch der dritte Koalitionspartner drängt auf Tempo. NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser erwartet, dass Integrations- und Sozialministerium rasch zusammenarbeiten und eine „gute Lösung“ vorlegen – sowohl für die geplante Integrationsphase als auch für eine Integrationsbeihilfe. Ziel müsse sein sicherzustellen, „dass die Sozialhilfe zum Sprungbrett in Beschäftigung wird – und klar ist, dass sie ein Auffangnetz ist, für jene, die es brauchen, und keine Einladung für jene, die einfach nicht arbeiten wollen“.
Auch Armutskonferenz bringt eigenen Vorschlag ein
Das Sozialministerium betont zudem den laufenden Austausch mit Ländern, Sozialpartnern, NGOs und weiteren Experten. Eigens erwähnt wird ein von der Armutskonferenz im Juli ausgearbeiteter Gesetzesvorschlag, der bereits an Schumann sowie die Sozialsprecher der Regierungsparteien übermittelt wurde. Die NGO erinnere „zu Recht daran, worum es im Kern bei Sozialhilfe und Mindestsicherung geht: um die Bekämpfung von Armut und darum, Menschen in schwierigen Lebenssituationen wieder eine Perspektive zu geben“, so Mandl. Man wolle einige dieser Punkte in die weiteren Verhandlungen einfließen lassen.
Die zentralen Streitpunkte im Überblick
Kernstück der geplanten „Sozialhilfe NEU“ ist unter anderem eine von der ÖVP gewünschte „Integrationsphase“ für Zuwanderer, die einen zeitweise verringerten Bezug („Wartefrist“) vorsieht, sowie eine bundesweite Deckelung der Sozialhilfe-Sätze für Kinder ab einer bestimmten Kinderanzahl. Die SPÖ wiederum pocht vor allem auf eine stärkere Absicherung von Kindern – auch hier sind zentrale Details noch offen.
Ein Vorhaben mit vielen offenen Fragen
Zwischen dem Anspruch auf ein „in sich schlüssiges“ Gesamtpaket, der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Parlament und den unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten der drei Koalitionspartner zeichnet sich ab, dass die Sozialhilfe-Reform noch erheblichen Abstimmungsbedarf hat. Ob der ambitionierte Zeitplan mit Jahresbeginn 2027 tatsächlich zu halten ist, bleibt angesichts des Verhandlungsstands vorerst offen.
Credits: BKA/Regina Aigner
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