Nach ihrem Arbeitsgespräch in Wien haben Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und sein dänischer Amtskollege Morten Bødskov ein konkretes Ziel formuliert: Bis Ende 2026 soll ein Partnerland gefunden werden, in dem Rückkehrzentren für abgeschobene Migranten errichtet werden können. Der UNHCR äußert sich unterdessen skeptisch zu einem Teil des Vorhabens.
„Sehr-sehr viele“ Länder im Gespräch
Karner bezeichnete die Chancen, noch bis Jahresende eine Vereinbarung mit einem geeigneten Partnerland abzuschließen, als „gut“. Man sei mit „sehr-sehr vielen Partnerländern“ in Kontakt, so der Minister nach dem Treffen mit Bødskov am Montag. Zuvor hatten internationale Medien bereits Uganda oder Ruanda als mögliche Standorte genannt. Ein früherer, ähnlicher Deal des Nicht-EU-Landes Großbritannien mit Ruanda war 2024 nach dem Wahlsieg von Labour zunächst aufgekündigt und später vom Höchstgericht gekippt worden.
Fünfergruppe mit gemeinsamem Ziel
Österreich und Dänemark gehören gemeinsam mit den Niederlanden, Deutschland und Griechenland zur sogenannten „Gruppe der Umsetzer“, die sich seit Längerem für Asylverfahren und Rückkehrzentren außerhalb Europas einsetzt. Bødskov betonte bei der Pressekonferenz, es brauche eine „Transformation“ der europäischen Migrations- und Asylpolitik. Beide Minister hoben dabei die Bedeutung des kürzlich in Kraft getretenen EU-Asyl- und Migrationspakts hervor. Auf Journalistenfrage unterstrich Bødskov zudem, dass der Schutz der Menschenrechte in den geplanten Rückkehrzentren wichtig sei. Der nächste konkrete Termin steht bereits fest: Am 4. September treffen sich die Minister der fünf „Umsetzer“-Staaten in Kopenhagen.
Keine Kostenangaben, aber Verweis auf Ersparnis
Zu den zu erwartenden Kosten des Projekts wollte sich Karner bereits am Montagvormittag im Ö1-„Morgenjournal“ nicht näher äußern. Stattdessen betonte er, es werde „auf lange Sicht billiger“, wenn man „wieder Herr im eigenen Haus“ sei. Er versicherte zudem, dass internationale Organisationen wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) in die Umsetzung der Rückkehrzentren und Asylverfahren eingebunden würden.
UNHCR: Gespräche ja, aber nicht zu diesem Konzept
Genau diese Einbindung relativierte allerdings Christoph Pinter vom Österreich-Büro des UNHCR im Ö1-„Mittagsjournal“. Es habe zwar Gespräche mit dem UNHCR gegeben, jedoch „nicht über dieses konkrete Konzept“. Pinter differenzierte zudem klar zwischen zwei Modellen: Rückkehrzentren („return hubs“) einerseits und Asylverfahren außerhalb Europas andererseits. Letztere seien aus Sicht des UNHCR „grundsätzlich abzulehnen“, da es sich dabei um „die Abwälzung der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz“ handle.
Klare Bedingungen für Rückkehrzentren
Bei den Rückkehrzentren selbst formulierte Pinter klare Voraussetzungen: Menschen dürften nur dann dorthin zurückgeschickt werden, „wenn sie ein rechtsstaatliches und faires inhaltliches Asylverfahren in Europa durchlaufen“ haben und kein Schutzbedarf festgestellt wurde. Auch dann sei eine freiwillige Rückkehr beziehungsweise in weiterer Folge eine Abschiebung ins Heimatland zu bevorzugen. Offen sei zudem, wie lange und unter welchen Bedingungen sich Menschen überhaupt in solchen Zentren aufhalten würden – diese sollten ausschließlich eine kurze Zwischenstation vor der Rückkehr ins Heimatland darstellen, ein längeres Festhalten unter haftähnlichen Bedingungen sei inakzeptabel. Für Kinder und Familien seien die Zentren nach Einschätzung des UNHCR grundsätzlich ungeeignet.
FPÖ: „Reines Schauspiel für die Galerie“
Scharfe Kritik am Vorhaben kam von der FPÖ. Sicherheitssprecher Gernot Darmann bezeichnete das Projekt in einer Aussendung als „reines Schauspiel für die Galerie“. Seine Position: „Ohne einen absoluten Asylstopp wird sich am Massenansturm nach Europa und damit auch nach Österreich nichts ändern.“ Solange sich an der grundsätzlichen Einstellung der Verantwortlichen zur illegalen Migration nichts ändere, werde sich auch an der „Asylindustrie“ nichts ändern, so Darmann.
Zwischen politischem Willen und offenen Fragen
Der aktuelle Stand zeigt damit ein Vorhaben, das politisch klar vorangetrieben wird, dessen konkrete Umsetzung – von der Wahl des Partnerlandes über die Finanzierung bis zur tatsächlichen menschenrechtlichen Ausgestaltung – aber noch in vielen Punkten offen bleibt. Ob bis zum von Karner selbst gesetzten Zeitziel Ende 2026 tatsächlich eine unterschriftsreife Vereinbarung vorliegt, dürfte sich spätestens beim Ministertreffen in Kopenhagen am 4. September klarer abzeichnen.
Credits: BKA, Tarek Wilde
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