Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein Urteil gefällt, das für alle deutschen Bundesbehörden Konsequenzen haben wird: Dienstliche SMS sind amtliche Informationen – und müssen auf Anfrage offengelegt werden. Konkret geht es um vier Kurznachrichten der früheren Außenministerin Annalena Baerbock.
Vier SMS, eine UN-Resolution – und drei Jahre Rechtsstreit
Wie die Transparenzplattform FragDenStaat auf ihrer Website berichtet, beantragte Projektleiter Arne Semsrott bereits im Juni 2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu SMS, die Baerbock im Vorfeld einer UN-Generalversammlungsresolution zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verschickt hatte. Konkret hatte Baerbock laut asatunews.co.id per SMS bei den Außenministern von Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien um Unterstützung für den Resolutionsentwurf geworben. Die Resolution ES-11/6 wurde am 23. Februar 2023 mit 141 Ja-Stimmen angenommen und forderte den Rückzug russischer Truppen aus der Ukraine.
Das Auswärtige Amt lehnte den Antrag ab: Mobilfunknachrichten seien generell nicht „veraktungswürdig“ und daher keine amtlichen Informationen. Wie heise.de berichtet, ist das eine Argumentation, die Behörden in ähnlichen Fällen regelmäßig eingesetzt hatten – und mit der sie in der Vergangenheit meist erfolgreich durchkamen.
Gericht zieht klare Grenze: Inhalt entscheidet, nicht das Medium
Das Verwaltungsgericht Berlin folgte dieser Argumentation im Urteil vom 20. März 2026 (Az.: VG 2 K 3/24) nicht. Wie news.de berichtet, stellten die Richter klar: Staatliche Kommunikation könne nicht allein deshalb vom Informationszugang ausgenommen werden, weil sie über SMS oder Messenger-Dienste erfolge. Entscheidend sei der Inhalt – konkret, ob die Nachrichten eine objektive Aktenrelevanz besitzen. Das sei bei dienstlicher diplomatischer Kommunikation der Fall.
Wie die Berliner Zeitung berichtet, war ein Abstreiten der SMS im Fall Baerbock von vornherein schwierig, weil der Spiegel zuvor bereits über die Textnachrichten berichtet hatte. Das Auswärtige Amt räumte daraufhin ein, der Versand per SMS sei in diesem Ausnahmefall nach einer Risikoanalyse gestattet worden – obwohl interne Richtlinien den Einsatz privater Kommunikationskanäle für dienstliche Zwecke grundsätzlich untersagen.
Erstmals: Direktverpflichtung einer Bundesbehörde zur SMS-Herausgabe
Wie heise.de und FragDenStaat übereinstimmend festhalten, ist es das erste Mal, dass ein deutsches Gericht eine Bundesbehörde auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes direkt zur Herausgabe von Smartphone-Nachrichten verpflichtet. Frühere Klagen von FragDenStaat – etwa wegen WhatsApp-Nachrichten von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer, SMS von Angela Merkel oder Nachrichten des damaligen Außenministers Heiko Maas – waren daran gescheitert, dass Nachrichten bereits gelöscht worden waren oder Gerichte die behördlichen Verweise auf interne Nutzungsverbote akzeptierten.
Pikant am Urteilstiming: Wie die Berliner Zeitung berichtet, lobte Baerbock in ihrer aktuellen Funktion als Präsidentin der UN-Generalversammlung kürzlich in der US-Talkshow „Daily Show“ bei Jon Stewart ausdrücklich die Transparenz der Vereinten Nationen.
Credits: APA
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