Der einstige Immobilien-Tycoon René Benko bleibt hinter Gittern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat seine Grundrechtsbeschwerde gegen die Untersuchungshaft abgewiesen. Damit ist der 48-jährige Tiroler nach über 15 Monaten in Haft erneut gescheitert.
Wirtschaftskriminalität im Fokus
Bereits im Februar 2026 hatte das Oberlandesgericht Wien (OLG) in einem 110-seitigen Beschluss ein vernichtendes Urteil über Benko gefällt. Die Richter beschrieben ihn als eine „tief in der Wirtschaftskriminalität verwurzelte Persönlichkeit“. Besonders brisant: Das Gericht sieht weiterhin die Gefahr, dass Benko bei einer Freilassung erneut schwere Straftaten begehen könnte. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Stiftungen wie die Ingbe und Laura Stiftung, die Benko laut Gericht über Strohmänner kontrolliert.
Tatbegehungsgefahr und Vermögensverschleierung
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Benko unter anderem betrügerische Krida und schweren Betrug vor. So soll er Vermögen verschleiert und Gläubiger geschädigt haben. Benko bestreitet die Vorwürfe, doch die Gerichte sehen dringenden Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr als gegeben an.
Nahtloser Übergang in Strafhaft?
Während die österreichischen Stiftungen des Signa-Gründers bereits in die Insolvenz geschlittert sind, bleiben die liechtensteinischen „Vermögensbunker“ weiterhin unter Beobachtung. Beobachter spekulieren, dass Benkos Untersuchungshaft nahtlos in eine Strafhaft übergehen könnte. Dies hängt davon ab, ob die bisherigen erstinstanzlichen Verurteilungen – 24 Monate bedingt und 15 Monate unbedingt – rechtskräftig werden.
Ein Leben hinter Gittern?
Benko, der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzt, hat sich inzwischen um eine Arbeitsbewilligung als Tischler beworben. Laut seinem Anwalt Norbert Wess möchte er die Zeit in der Haft sinnvoll nutzen. Doch die juristischen Fronten bleiben verhärtet: Der OGH entschied, dass Benkos Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt wurde. Damit bleibt der einstige Milliardenunternehmer weiterhin in Haft.
Quellen: oe24.at, derStandard.at, krone.at, meinbezirk.at, justiz.gv.at
Credits: APA
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