Im Fall des wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Kabarettisten Günther Paal liegt nun die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vor. Der Prozess gegen Paal und die beiden mitangeklagten Frauen soll bereits am 22. Oktober am Wiener Landesgericht beginnen.
Die Anklagepunkte gegen Paal
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der 64-Jährige Anfang 2025 ein damals vierjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Zusätzlich wird ihm der Besitz von 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger vorgeworfen, die er nach Angaben der Anklage seit Dezember 2023 auf zwei Laptops und einem PC gespeichert haben soll. Paal argumentiert laut eigener Verantwortung, er habe den Besitzwillen an diesem Material bereits vor langer Zeit aufgegeben. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass weder Dateien gelöscht noch Datenträger entsorgt worden seien, und wertet seine Darstellung als Schutzbehauptung. Laut Anklageschrift ist Paal bislang gerichtlich unbescholten.
Kontakt über eine Kontaktanzeige
Wie bereits bekannt, sollen sich Paal und die beiden mitangeklagten Frauen – eine 42-Jährige und deren 63-jährige Mutter, beide slowakischer Herkunft – vor rund zehn Jahren über eine Kontaktanzeige kennengelernt haben. Über einen Zeitraum von etwa einem Jahr kam es demnach zu bezahlten sexuellen Kontakten, ehe Paal die Verbindung beendete. Ab Anfang 2024 nahmen die drei den Kontakt laut Anklage wieder auf.
Erpressung mit fast 189.000 Euro
Zwischen Anfang 2025 und Juni 2026 sollen die beiden Frauen Paal in mehreren Etappen erpresst haben – zunächst mit kleineren, dann mit immer höheren Geldsummen, insgesamt fast 189.000 Euro. Andernfalls drohten sie laut Anklage damit, Aufnahmen des Missbrauchs zu veröffentlichen und Paals gesellschaftliche Stellung zu zerstören. Bei der letzten Geldübergabe von 30.000 Euro am Wiener Hauptbahnhof wurden beide Frauen festgenommen, sie befinden sich seither in Untersuchungshaft. Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Strafrahmen und Reaktionen
Da Paal bislang unbescholten ist, rechnen Juristen laut oe24 nicht mit der Höchststrafe von fünf Jahren Haft. Der Fall sorgt weiterhin für öffentliche Diskussionen: Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner äußerte Unverständnis darüber, dass Paal bislang auf freiem Fuß ist, auch aus der Kabarett-Szene, etwa von Alfred Dorfer, gab es bereits Stellungnahmen.
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