Die Regierung will den Onlinehandel zur Kasse bitten. Das Konzept klingt gerecht. Die Umsetzung ist es nicht.
Ab 1. Oktober 2026 soll in Österreich eine Abgabe von zwei Euro pro Paket gelten – für alle Onlinehändler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Wie das Finanzministerium mitteilte, erwartet der Staat damit Mehreinnahmen von rund 280 Millionen Euro jährlich. Damit soll die gleichzeitige Halbierung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli mitfinanziert werden. Soweit der Plan. Das Problem: Er funktioniert nicht so, wie er soll.
Temu kommt durch – der Greißler zahlt
Offiziell richtet sich die Steuer gegen asiatische Billigplattformen. Doch wie der Handelsverband via OTS-Presseaussendung erklärte, können Temu und Shein die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro durch ihre Unternehmensstrukturen einfach unterschreiten oder anderweitig umgehen. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will gegenüber Trending Topics: „Sie wird als Maßnahme gegen Temu und Shein verkauft, tatsächlich zahlen aber vor allem österreichische und europäische Händler, die rechtskonform agieren, die Rechnung.“
Für Konsumenten: Null Ersparnis, mehr Bürokratie
Wer sich durch die Lebensmittel-MwSt-Senkung Entlastung erhofft, erlebt eine Enttäuschung. Wie der Handelsverband via 5min.at erklärte, spart ein durchschnittlicher Haushalt durch die Steuersenkung rund sechs Euro pro Monat – und zahlt durch die Paketabgabe denselben Betrag wieder drauf. Will: „Unterm Strich null Entlastung, aber ein massiver bürokratischer Mehraufwand.“ Laut 5min.at wäre künftig jede zweite Online-Bestellung in Österreich von der Abgabe betroffen.
Staat kann Einhaltung gar nicht prüfen
Der nächste Haken steckt in der Kontrolle. Wie exxtra24.at unter Berufung auf top.tirol berichtete, zeigt ein Rechnungshof-Bericht vom Februar 2026, dass die österreichischen Behörden mangels geeigneter Infrastruktur schlicht nicht nachprüfen können, ob die Steuer korrekt abgeführt wird. Ein Zalando-Sprecher bestätigte gegenüber der APA die strukturelle Schieflage: Die Abgabe belaste europäische Plattformen zusätzlich und erzeuge Bürokratie – gegenüber Drittstaaten-Plattformen bleibe sie aber wirkungslos.
Verfassungsklage droht
Wie Trending Topics berichtete, sehen mehrere Rechtsanwaltskanzleien und Verfassungsjuristen die 100-Millionen-Umsatzgrenze als potenzielle Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Auf EU-Ebene könnten zudem Verstöße gegen die Warenverkehrsfreiheit schlagend werden. Wie exxtra24.at unter Berufung auf die Kronen Zeitung berichtete, prüfen XXXLutz und Händler Otto bereits aktiv rechtliche Schritte.
Europa ist mit diesem Modell schon gescheitert
Österreich steht mit dem Alleingang nicht auf festem Boden. Wie der Handelsverband via OTS festhielt, ist kein einziges EU-Land bisher mit einer nationalen Paketabgabe erfolgreich gewesen – Frankreich und Italien scheiterten zuletzt mit ähnlichen Vorhaben. Der Verband fordert stattdessen konsequente Unterstützung der bereits laufenden EU-Maßnahmen, darunter das ab Juli 2026 geltende Ende der Zollfreigrenze für Drittstaatenpakete unter 150 Euro.
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