Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit September 2025 — aber der ORF hält seine Stiftungsrats-Protokolle weiter unter Verschluss. Das Forum Informationsfreiheit hat bereits eine Anfrage gestellt und klagt notfalls weiter. Ein Grundsatzstreit, der die Grenzen des neuen Transparenzgesetzes auslotet.
Was verweigert wird — und warum das heikel ist
Wie exxpress unter Berufung auf das Forum Informationsfreiheit (FOI) berichtet, hat der ORF eine Anfrage auf Herausgabe von Stiftungsrats-Protokollen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz nicht beantwortet. Das FOI hatte die Protokolle bereits am ersten Tag des Gesetzes — also im September 2025 — beantragt. Der ORF ist als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt grundsätzlich auskunftspflichtig. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Wien laut FOI-Transparenzbericht eine eigene Zuständigkeit für den ORF bereits verneint — beim Bundesverwaltungsgericht läuft das Verfahren noch.
Was in den Protokollen stecken könnte
Die Brisanz des Falls liegt im Timing. Der ORF steckt mitten in einer umfassenden internen Affäre: Compliance-Vorwürfe gegen hochrangige Manager, ein Stiftungsrat dessen Vorsitzender gleichzeitig als Lobbyist tätig ist, und mehrere Rücktritte aus dem Gremium. Ausgerechnet in dieser Situation hält der Sender seine Aufsichtsgremiums-Protokolle zurück — jene Dokumente also, die Auskunft darüber geben könnten, wer wann was wusste und welche Entscheidungen unter welchem Einfluss gefällt wurden.
Der ORF-Stiftungsrat hat laut einem eigenen Gutachten verfügt, dass seine Protokolle künftig geheim bleiben sollen — eine Entscheidung, die das FOI für nicht vereinbar mit dem Informationsfreiheitsgesetz hält, wie aus dem FOI-Transparenzbericht 2025 hervorgeht.
Grundsatzstreit um Reichweite des IFG
Der Fall hat Bedeutung weit über den ORF hinaus. Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes im September 2025 ist noch keine klare gerichtliche Linie erkennbar, wie weit das neue Gesetz tatsächlich reicht. Wie orf.at unter Berufung auf Medienrechtsexperten berichtet, gibt es bei den bisher rund drei Dutzend Entscheidungen noch keine eindeutige Tendenz. Manche Behörden verweigern aus Unsicherheit Informationen und warten bewusst auf Gerichtsentscheidungen — bevor sie Auskunft erteilen.
Klar ist: Wenn das Bundesverwaltungsgericht zugunsten des FOI entscheidet, wäre der ORF verpflichtet, seine Protokolle herauszugeben. Das wäre ein Präzedenzfall — nicht nur für den Sender, sondern für alle staatsnahen Unternehmen in Österreich.
Credits: APA
Neueste Kommentare