Ein 1.500-seitiges Privatgutachten kommt zu einem „eindeutigen Ergebnis“ – und löst eine Debatte aus, die weit über die AfD hinausgeht.
Was das Gutachten sagt
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 25. Juni in der Berliner Bundespressekonferenz ein 1.500-seitiges Rechtsgutachten präsentiert. Das Ergebnis, wie GFF-Jurist Bijan Moini dem Spiegel sagte: Die AfD sei verfassungswidrig nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes – wegen Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht hätte „wahrscheinlich Erfolg.“ Konkret wirft das Gutachten der AfD vor, politische Gegner strafrechtlich verfolgen zu wollen, Muslime und Menschen mit Migrationshintergrund in ihrer Menschenwürde zu verletzen sowie trans Personen einzuschüchtern. 3 Millionen Datenpunkte, 77.000 Parlamentsdrucksachen und 2,9 Millionen Social-Media-Posts sollen ausgewertet worden sein. Zwei Staatsrechtsprofessoren – Christoph Möllers und Sophie Schönberger – attestierten dem Gutachten „ergebnisoffene wissenschaftliche Standards“.
Wer dahintersteht – und wer bezahlt hat
Bereits bei der Finanzierung beginnen die Fragen. Das Gutachten wurde aus Spenden von über 20.000 Menschen finanziert – rund eine Million Euro, gesammelt mithilfe von Organisationen wie Campact, Volksverpetzer und dem Postmigrantischen Juristinnenbund, wie die GFF selbst bestätigt. All diese Organisationen sind politisch klar gegen die AfD positioniert. Die GFF beschreibt sich als NGO zur Durchsetzung von Grundrechten – ist aber kein staatliches, unabhängiges Forschungsinstitut. Auch bei den Zweitgutachtern stellen sich Fragen: Laut dem Rechtsportal rechtsanwalt.com haben sich beide, Möllers und Schönberger, bereits in der Vergangenheit öffentlich für Maßnahmen gegen die AfD ausgesprochen. Eine Bestätigung durch Gleichgesinnte ist, wie das Portal festhält, kein Beleg für Unabhängigkeit.
Die Frage, die niemand gestellt hat
Bei der Bundespressekonferenz fragte ein Journalist laut Correctiv, ob ein AfD-Antrag auf Verbot anderer Parteien nicht selbst genau jene „Verdrängung politischer Gegner“ wäre, die die GFF der AfD anlastet. Moinis Antwort: Das wäre „legitim, sofern gut begründet.“ Eine Nachfrage dazu unterblieb. Auch die Ostdeutsche Allgemeine hielt fest, dass das Gutachten die zentrale demokratietheoretische Frage offen lässt: Wer darf über „gut begründet“ entscheiden – und wer trägt die Konsequenzen, wenn ein Verbot scheitert?
Was das Gutachten rechtlich ist – und was nicht
Ein entscheidender Punkt geht in der Berichterstattung unter: Das GFF-Gutachten ist ein Privatgutachten. Es bindet keine Behörde und kein Gericht. Über Verfassungswidrigkeit entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht – auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Keiner dieser drei hat bisher einen solchen Antrag gestellt. Im Gegenteil: Das Verwaltungsgericht Köln hat im Februar 2026 einem AfD-Eilantrag stattgegeben – der Verfassungsschutz darf die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht einmal als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Das Bundesinnenministerium legte dagegen keine Rechtsmittel ein. Auch der Tagesspiegel-Kommentator Jost Müller-Neuhof stellte laut Legal Tribune Online fest, der Regierungskoalition fehle schlicht der politische Wille, ein Verfahren in Karlsruhe zu betreiben.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Das GFF-Gutachten ist ein umfangreiches juristisches Werk – und es ist ein politisches Dokument. Beides schließt sich nicht aus, aber es muss klar benannt werden. Wer eine Million Euro von klar positionierten Organisationen sammelt, um ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit einer Partei zu erstellen, und dann „Ergebnisoffenheit“ behauptet, muss sich diese Frage gefallen lassen. Dazu kommt: Die AfD ist keine Splitterpartei. Bei rund 28 bis 30 Prozent in aktuellen Umfragen ist sie die stärkste politische Kraft Deutschlands. Was mit dem Wählerpotenzial einer verbotenen Partei geschieht, ob politische Überzeugungen verschwinden, wenn die Partei verboten wird, oder ob sie sich in noch schwerer kontrollierbare Strukturen verlagern – diese Fragen stellt das Gutachten nicht. Das macht es zu einem juristischen Dokument, nicht zu einer demokratiepolitischen Antwort. Den Unterschied sollte auch der Spiegel seinem Lesepublikum nicht schuldig bleiben.
Credits: Thomas Köhler / photothek
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