Nach Freispruch: Der lange Weg zum Kurz-Comeback?

Nach Freispruch: Der lange Weg zum Kurz-Comeback?

Sebastian Kurz (38) hat einen juristischen Etappensieg errungen: Im Berufungsverfahren wurde der ehemalige Bundeskanzler vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Damit ist das Urteil der ersten Instanz, das eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten vorgesehen hatte, aufgehoben. Die Richter folgten nun der Argumentation des Angeklagten – ein klarer Rückschlag für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Doch während Kurz juristisch aufatmen kann, bleibt die politische und strafrechtliche Lage angespannt. Denn der brisante Teil kommt erst noch.

Im Zentrum der laufenden Ermittlungen steht die sogenannte Inseratenaffäre – ein mutmaßliches Netzwerk aus gefälliger Medienberichterstattung, geschönten Umfragen und Steuergeld. Die Vorwürfe wiegen schwer: Kurz und Personen aus seinem Umfeld sollen laut WKStA Ministeriumsgelder zweckentfremdet haben, um die öffentliche Meinung zu manipulieren.

Ziel sei es gewesen, positive Umfragen in Boulevardmedien zu platzieren – gegen wohlwollende Berichterstattung. Juristisch steht der Verdacht der Bestechlichkeit im Raum. Eine Anklage gibt es bisher nicht, alle Beschuldigten gelten als unschuldig. Doch: Sollte es zu einer Verurteilung wegen Korruption kommen, droht dem Ex-Kanzler im Fall einer Strafe über sechs Monate ein automatisches Amtsverbot.

Brisanz erhält die Affäre auch durch den Kronzeugen Thomas Schmid, einst Generalsekretär im Finanzministerium und langjähriger Vertrauter von Kurz. Heute sagt er umfassend gegen sein früheres Umfeld aus – in der Hoffnung auf Straferleichterung. Er belastet Kurz in mehreren Punkten schwer, auch in der nun beendeten Causa zur Falschaussage.

Darin ging es um Aussagen von Kurz im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Er hatte seine Rolle bei der Besetzung der ÖBAG-Spitze heruntergespielt, während Schmid betonte, keine Entscheidung sei ohne Zustimmung des Kanzlers gefallen. Das Erstgericht folgte dieser Darstellung, die Berufungsinstanz nun nicht mehr. Anders bei Kurz’ damaligem Kabinettschef Bernhard Bonelli – seine Verurteilung wurde bestätigt.

Unternehmer statt Politiker – vorerst

Trotz des Freispruchs gibt es von Kurz keine konkreten Aussagen zu einer politischen Rückkehr. Aus seinem Umfeld heißt es, er habe „seinen Platz gefunden“ – als Unternehmer im Technologiesektor. Mit dem Start-up „Dream“, spezialisiert auf Cybersicherheit, soll er mittlerweile den Unicorn-Status erreicht haben – eine Firmenbewertung von über einer Milliarde Euro.

In der Volkspartei wächst dennoch der Ruf nach einem Comeback. Die ÖVP bleibt in den Umfragen weit hinter früheren Ergebnissen zurück. Auch die Koalition unter Bundeskanzler Christian Stocker – gemeinsam mit SPÖ und NEOS – konnte bisher keine Trendwende bringen. Nutznießer bleibt die FPÖ, die konstant an der Spitze liegt. Schon 2017 hatte Kurz die Partei aus der Krise geführt, 2019 nach dem Bruch mit der FPÖ ein zweites Mal – damals mit den Grünen. Ob er ein drittes Mal zum Retter der ÖVP wird, hängt nicht nur vom politischen Willen ab, sondern vor allem vom Ausgang der Inseratenaffäre. Erst wenn alle Verfahren abgeschlossen sind, stellt sich die Frage nach einer Rückkehr wirklich.

Credit: APA

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