Er tötete einen 14-Jährigen, verletzte fünf weitere Menschen – und bereut nichts. Am Mittwochabend fällte das Schwurgericht am Landesgericht Klagenfurt sein Urteil: lebenslange Haft für den IS-Terroristen von Villach.
Die Tat: 84 Sekunden des Terrors
Der 15. Februar 2025 begann wie jeder andere Wintertag in der Villacher Innenstadt. Was folgte, dauerte laut der Staatsanwaltschaft nicht einmal zwei Minuten. Wie sn.at berichtete, stach Ahmad G., damals 23 Jahre alt, innerhalb von einer Minute und 24 Sekunden auf sechs Menschen ein – im Alter zwischen 14 und 33 Jahren. Das erste Opfer war ein 14-jähriger Schüler, den er von hinten angriff. Der Bub starb. Gestoppt wurde der Angreifer schließlich durch einen vorbeifahrenden Autofahrer, der ihn anrammte, ehe die Polizei ihn festnahm. Das Klappmesser mit rund zehn Zentimeter langer Klinge hatte Ahmad G. laut Anklage eigens für den Anschlag gekauft.
Vor Gericht: Keine Reue, keine Distanz
Wie profil.at berichtete, rückte Ahmad G. auch vor dem Schwurgericht keinen Millimeter von seiner Ideologie ab. Er bejahte offen, sich weiterhin als „Krieger des Islamischen Staats“ zu sehen. Er wolle den IS dabei unterstützen, ein eigenes Land mit Scharia-Gesetz zu gründen. Er gestand, an jenem Tag bis zu zehn „Ungläubige“ töten zu wollen – und erklärte, er würde es heute sofort wieder tun. Bereuen würde er nur, dass er nicht selbst getötet worden und damit zum Märtyrer geworden sei. Wie profil.at weiter berichtete, hatte sich Ahmad G. laut Ermittlungen innerhalb von nur drei Monaten im Internet radikalisiert.
Das Urteil: Einstimmig, alle Anklagepunkte
Wie nachrichten.at unter Berufung auf APA berichtete, befand das Schwurgericht Ahmad G. in allen Anklagepunkten einstimmig – mit acht zu null Stimmen – für schuldig: Mord, fünffacher Mordversuch, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Wie sn.at berichtete, appellierte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag an das Gericht, angesichts der massiven Erschwerungsgründe – darunter acht Verbrechen, die heimtückische und grausame Tatbegehung, Jugendliche als Opfer und religiöser Extremismus als Hintergrund – „das volle Strafmaß“ auszuschöpfen. Das Schwurgericht folgte. Die Urteilsbegründung war bei Redaktionsschluss noch im Gange, Rechtsmittelerklärungen standen noch aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was „lebenslang“ in Österreich bedeutet
Wie 5min.at erläuterte, bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe in Österreich nicht zwingend Haft bis zum Tod. Nach österreichischer Rechtslage kann eine bedingte Entlassung eingeräumt werden, sobald mindestens 15 Jahre der Haftstrafe verbüßt wurden – sofern keine Wiederholungsgefahr besteht. Angesichts der ungebrochenen IS-Ideologie des Verurteilten dürfte eine frühzeitige Entlassung in diesem Fall als ausgeschlossen gelten.
Credits: APA
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