Trotz Boykottaufrufen und kursierenden Umgehungstipps im Internet rechnet Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) damit, dass sich nur wenige Mädchen nicht an das neue Kopftuchverbot halten werden. Im APA-Gespräch erläuterte er, wie die Durchsetzung des Gesetzes an den Schulen konkret ablaufen soll.
Vier Stufen bis zur Geldstrafe
Trägt ein Mädchen unter 14 Jahren am Schulgelände „das Haupt nach islamischen Traditionen“ verhüllt, greift ein mehrstufiges Verfahren: Zunächst wird sie in einem vertraulichen Einzelgespräch von der Klassenlehrkraft aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen. Zeigt das keine Wirkung, muss „unverzüglich“ die Schuldirektion eingeschaltet werden, die die Eltern über das Gesetz und dessen Ziel – den Schutz der Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck – informiert. Dabei kann sie sich Unterstützung von Schulpsychologie oder Experten der Bildungsdirektion holen. Trägt das Mädchen weiterhin ein Kopftuch, wandert das Verfahren in die Bildungsdirektion. Bei fortgesetzten Verstößen kann die Bezirksverwaltungsbehörde schließlich Geldstrafen bis zu 800 Euro verhängen – auch mehrfach. „Adressaten des Gesetzes sind in letzter Konsequenz die Eltern, die verantwortlich sind für ihre Kinder unter 14“, stellt Wiederkehr klar.
„Kein Konflikt im Klassenzimmer“
Der Bildungsminister zeigt sich überzeugt, dass das Verbot das Schulklima nicht verschlechtern wird: „Es ist sichergestellt, dass es keinen Konflikt im Klassenzimmer selber gibt“, betonte er im Gespräch mit der APA.
Streit mit der Glaubensgemeinschaft um Faktenlage
Von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) erwartet Wiederkehr, dass sie die Einhaltung des mit großer Mehrheit im Nationalrat beschlossenen Gesetzes unterstützt. Für Irritation gesorgt hatte zuletzt IGGÖ-Präsident Ümit Vural, der in einem ORF-Interview Verständnis für Widerstand gegen das Gesetz gezeigt hatte. Auf ihrer Homepage behauptet die IGGÖ zudem weiterhin, Schulen dürften ohne Beisein der Eltern nicht mit den Mädchen über ihr Kopftuch sprechen. Wiederkehr wies das entschieden zurück: Das sei eine „eindeutige Falschinformation“. Man werde deshalb weiterhin das Gespräch mit der Glaubensgemeinschaft suchen, „um sicherzustellen, dass es eine korrekte Darstellung der Rechtslage gibt“.
Absage an höhere Strafen
Eine Anhebung der Höchststrafe auf 2.500 Euro, wie sie Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) angesichts im Internet kursierender Boykottaufrufe gefordert hatte, hält Wiederkehr für „nicht zielführend“ – zumal das Gesetz noch gar nicht praktisch angewendet wurde. Eltern, die sich bewusst nicht daran halten, könnten ohnehin mehrfach bestraft werden. Wie oft es künftig tatsächlich zu Sanktionen kommt, sollen die Bildungsdirektionen dokumentieren, ein erster Zwischenstand soll im Herbst vorliegen.
Zahl der betroffenen Mädchen weiterhin unklar
Wie viele Mädchen vom Verbot tatsächlich betroffen sind, ist laut Ministerium derzeit nicht genau bekannt. Auf Basis älterer Untersuchungen geht man von mehreren tausend Kopftuchträgerinnen vor allem in der Sekundarstufe 1 – also Mittel- und Sonderschulen sowie AHS-Unterstufe – aus, im Volksschulalter spiele das Thema kaum eine Rolle. Mit Einführung des Verbots starten nun begleitende Studien, die künftig auch verlässlichere Zahlen sowie Erkenntnisse zu religiösen und kulturellen Konflikten an Schulen liefern sollen.
Formal schon in Kraft, praktisch erst mit Schulstart wirksam
Das Kopftuchverbot ist bereits mit 1. September in Kraft getreten, wobei die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen davon ausgenommen war. Praktisch wirksam wird es damit erst mit dem eigentlichen Schulbeginn – am 7. September in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, in den übrigen Bundesländern ab 14. September.
Ein zweiter Anlauf nach gescheitertem Vorgängergesetz
Es ist bereits der zweite Versuch, das Verhüllen an Schulen einzuschränken. Im Herbst 2019/20 hatte die schwarz-blaue Regierung ein Kopftuchverbot an Volksschulen eingeführt, das der Verfassungsgerichtshof nach gut einem Jahr wieder aufhob – mit der Begründung, eine ausschließlich auf Muslime abzielende Regelung sei mit der religiösen Neutralität des Staates nicht vereinbar. Die IGGÖ hat bereits nach der Beschlussfassung der aktuellen Regelung im Nationalrat angekündigt, auch dieses Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Ein von ihr beauftragtes Gutachten sieht erneut einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Credits: BKA/Valentin Brauneis
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