Gebetsteppiche auf Staatskosten – was für die einen ein selbstverständliches Grundrecht ist, wird für andere zum Politikum. FPÖ-Abgeordneter Harald Schuh wollte es in einer parlamentarischen Anfrage genau wissen: Wie viel zahlt der Staat eigentlich für religiöse Ausstattung in den Justizanstalten?
Die Anfrage im Detail
Wie oe24 berichtet, stellte Schuh konkrete Fragen zum „gegenständlichen Wert aller in den Justizanstalten im Bestand befindlichen Gebetsteppiche in Österreich“. Auch die Frage, ob sich Insassen die Farbe ihrer Gebetsteppiche aussuchen dürfen, fand ihren Weg in die parlamentarische Anfrage.
Die Antwort von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) fällt nüchtern aus: Für Ausgaben, die das Praktizieren des Glaubens sicherstellen, gibt es keine eigene Finanzposition. Eine manuelle Auswertung würde den vertretbaren Verwaltungsaufwand übersteigen.
Religionsfreiheit als Menschenrecht
Grundsätzlich hält Sporrer fest, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist – auch hinter Gittern. Der Wunsch nach religiösen Symbolobjekten werde durch die in der Vollzugseinrichtung tätige Seelsorge erfüllt. Zudem seien Andachtsgegenstände und ein Andachtsbuch des Glaubensbekenntnisses bei der Aufnahme zu belassen.
So funktioniert der Gebetsteppich-Verleih
Wie Exxpress berichtet, werden für muslimische Häftlinge fallweise Gebetsteppiche angeschafft, die dann Inhaftierten zur Verfügung gestellt werden. Das Besondere: „Diese Teppiche verbleiben im Eigentum der jeweiligen Anstalt.“
Häftlinge müssen den Gebetsteppich bei der Entlassung oder einer Verlegung in eine andere Justizanstalt zurückgeben. Danach wird er wieder an andere Insassen verliehen – eine Art staatlicher Sharing-Economy hinter Gittern.
Zusätzlich stellen auch Seelsorger und die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) Gebetsteppiche zur Verfügung.
Keine Farbwunschkonzerte
Ein individueller Anspruch auf bestimmte Ausführungen – etwa Farbe oder Design – besteht nicht. Die Ministerin kann auch keine genaue Kostenaufstellung liefern: Für religiöse Ausgaben gibt es keine eigene Budgetposition.
Teil einer größeren Anfragenserie
Die Gebetsteppich-Anfrage ist Teil einer umfassenderen Serie, mit der Schuh die Kosten im Strafvollzug unter die Lupe nimmt. Bereits im Dezember hatte der FPÖ-Abgeordnete parlamentarische Anfragen zur medizinischen Versorgung gestellt – insbesondere zu Zahnbehandlungen bei Häftlingen.
Zwischen Grundrecht und Kostenfrage
Die Debatte zeigt die Gratwanderung zwischen dem Schutz von Grundrechten auch im Strafvollzug und der Frage nach Kosten und Verhältnismäßigkeit. Während die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert ist, bleibt die politische Diskussion über die konkrete Ausgestaltung bestehen.
Quellen:
- oe24.at
- Exxpress
- Justizministerium
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