Folgt nun doch das Recht der Politik? Parteien kippen gegen sie verhängte Geldstrafen

Folgt nun doch das Recht der Politik? Parteien kippen gegen sie verhängte Geldstrafen

Und plötzlich folgt doch das Recht der Politik: Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wird eine bisher rechtswidrige Praxis rückwirkend legalisiert – inklusive Tilgung bereits verhängter Strafen. Konkret geht es um die Finanzierung parteipolitischer Social-Media-Kanäle durch staatlich bezahltes Personal aus Regierungsbüros und Parlamentsklubs.

Jahrelang war das untersagt – und für die Parteien teuer. Seit 2013 verhängte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) Strafen in Höhe von 410.000 Euro gegen nahezu alle Parlamentsparteien: FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne. Der Grund dafür: die unerlaubte Nutzung staatlicher Ressourcen für parteipolitische Kommunikation – insbesondere auf Facebook, Twitter und Instagram. Die neue gesetzliche Regelung soll genau das künftig ermöglichen.

Rückwirkende Legalisierung – Parteien löschen sich ihre Strafen

Der Gesetzesantrag sieht vor, dass Ministerien, Landesregierungen und Parlamentsklubs künftig offiziell Social-Media-Auftritte von Regierungsmitgliedern betreuen dürfen – sofern Beiträge entsprechend gekennzeichnet werden. Doch besonders brisant: Selbst bereits verhängte Geldbußen sollen gestrichen werden. Kritiker sprechen von einem „Freikauf aus der Vergangenheit“.

Teure Online-Kommunikation

Der Rechnungshof hatte allein im Mai 2025 festgestellt, dass vier Regierungsbüros von ÖVP, NEOS und Grünen jährlich bis zu 220.000 Euro für Social-Media-Betreuung aufwenden – aus staatlichen Mitteln. Diese Personalkosten wurden den Parteien in Form von Geldbußen auferlegt. Auch die FPÖ musste bereits tief in die Tasche greifen: 2020 wurde sie mit 185.000 Euro belangt, weil ihr Parlamentsklub die Facebook-Seite von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache betrieben hatte.

Seit seiner Einrichtung 2013 hat der UPTS insgesamt 3,6 Millionen Euro an Strafzahlungen verhängt – überwiegend wegen Verstößen gegen Wahlkampfkosten-Grenzen und unzulässiger Parteispenden. So kassierte etwa das Team Stronach nach der Nationalratswahl 2013 567.000 Euro Strafe, die ÖVP erhielt für dieselbe Wahl 300.000 Euro Bußgeld. 2017 kamen weitere 800.000 Euro für die ÖVP und 372.000 Euro für die FPÖ hinzu.

Auch das Verbot sogenannter „Personalspenden“ war bislang eindeutig: Staatliche Stellen durften Parteien nicht zusätzlich mit Arbeitskraft unterstützen. Doch auch hier wird das Gesetz nun gezielt aufgeweicht – mit Ansage.

NEOS im Wahlkampf noch kritisch – jetzt mit dabei

Besonders pikant: Noch im letzten Wahlkampf zeigten sich die NEOS als lautstarke Kritiker der großzügigen Parteienfinanzierung. „Österreich ist EU-Meister in Sachen Parteienförderung“, warnte man damals. Nun stimmen sie gemeinsam mit ÖVP, SPÖ und Grünen für eine Gesetzesänderung, die das Gegenteil dessen bewirkt.

Freibrief für politische Kommunikation auf Staatskosten

Der Vorstoß hebt nicht nur eine umstrittene Praxis auf ein neues legales Niveau, sondern er räumt auch mit vergangenen Strafen auf. Kritiker sehen darin ein fatales Signal für Transparenz und Fairness im politischen Wettbewerb. Was bleibt, ist der Eindruck, dass sich die meisten politischen Kräfte in Österreich parteiübergreifend alles so richten, wie sie es wollen – sogar per Gesetz.

Credit: APA

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