Fake-Mails gegen Grasser-Richterin: Verteidiger bestreiten Anstiftung

Fake-Mails gegen Grasser-Richterin: Verteidiger bestreiten Anstiftung

Ein neuer Skandal erschüttert die bereits abgeschlossene Buwog-Affäre um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser: Gefälschte E-Mails sollten offenbar dazu dienen, sein rechtskräftiges Urteil doch noch zu kippen. Nun bestreiten seine Verteidiger, den mutmaßlichen Fälscher dazu angestiftet zu haben.

Ein Angebot kurz nach der OGH-Entscheidung

Am 1. April 2025, nur wenige Tage nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Grassers erstinstanzliche Verurteilung bestätigt hatte, ging in der Kanzlei von Grassers langjährigem Rechtsbeistand Manfred Ainedter ein brisantes Schreiben ein. Verfasst hatte es ein 60-Jähriger, früher als Freelancer in einer angesehenen Anwaltskanzlei beschäftigt. Darin behauptete der ehemalige IT-Forensiker, er könne die Befangenheit der zuständigen Richterin Marion Hohenecker nachweisen – diese habe angeblich bereits vor Prozessbeginn Grassers Verurteilung garantiert. Das Ergebnis wäre „gerichtstauglich“, versicherte er, wie news.ORF.at aus dem Schreiben zitiert, und machte aus seinem finanziellen Motiv keinen Hehl: Im Erfolgsfall erwarte er sich „ein angemessenes Honorar“.

Vermeintliche Beweise gegen Bezahlung

Wie „Nachrichten.at“ berichtet, meldete sich in der Folge auch Grassers Anwalt Norbert Wess bei dem Mann. Laut Recherchen des Magazins „Falter“ fertigte der 60-Jährige zunächst drei oder vier gefälschte E-Mails an, ehe ihn Wess mit Geld zum Weitermachen antrieb – jeweils 1.500 bis 2.000 Euro soll er für weitere Fake-Mails erhalten haben. Allein für angeblich benötigtes technisches Equipment zur Wiederherstellung gelöschter Postings veranschlagte der Mann zusätzlich 4.500 Euro. Präsentiert wurde den Anwälten schließlich ein ganzes Konvolut ausgedruckter E-Mails, angeblich von Hohenecker sowie Personen aus dem Umfeld der Kanzlei des Rechtsanwalts Gabriel Lansky verfasst – abgesendet von einer E-Mail-Adresse, die niemandem als verdächtig auffiel.

Anzeige direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft

Am 24. Juni 2025 brachte Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer auf Basis dieses Materials eine Sachverhaltsdarstellung gegen Richterin Hohenecker ein – bemerkenswerterweise nicht auf dem üblichen Dienstweg, sondern direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, wie „Nachrichten.at“ berichtet. Der Vorwurf: Hohenecker habe das Buwog-Verfahren gezielt an sich gezogen, von Anfang an voreingenommen verhandelt und dafür Bestechungsgelder kassiert. Verdächtigungen richteten sich in der Folge auch gegen ihren Ehemann, der als Richter am Landesgericht Korneuburg tätig ist, sowie gegen zwei bekannte Wiener Rechtsanwälte, denen unterstellt wurde, der Richterin bei der Löschung belastender Postings geholfen oder die angebliche Bestechungssumme übermittelt zu haben.

Ein geheimes Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Wien leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die Richterin ein – streng geheim als Verschlussakt geführt. Erst kürzlich, am 31. Juli, wurde dieses Verfahren offenbar eingestellt, nachdem sich die Vorwürfe als haltlos herausstellten.

Der Fälscher packt aus

Den entscheidenden Wendepunkt brachte ein stundenlanges Verhör im Juli, bei dem der mutmaßliche Fälscher, laut „Falter“ als Michael B. bezeichnet, schließlich gestand. Er habe nach Grassers Verurteilung Mitleid mit dem früheren Minister gehabt und deshalb den ursprünglichen Brief verfasst. Ja, er habe Mails gefälscht – bei manchen Nachrichten habe er Headerdaten aus eigenen alten E-Mails „ausgelesen, kopiert und in ein einfaches Worddokument eingefügt“ und den Text selbst verfasst, andere E-Mails seien „gänzlich von mir erfunden“ gewesen. Auch zentrale Teile seiner sonstigen Aussagen, etwa über eine angebliche mit ihm zusammenarbeitende Gruppe, seien frei erfunden gewesen, wie der „Falter“ dokumentiert. Der Mann kam schließlich gegen Auflagen frei, gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft nun selbst.

Verteidiger weisen Vorwürfe zurück

Nun melden sich Grassers Rechtsanwälte Wess, Ainedter und Böhmdorfer gemeinsam zu Wort und bestreiten laut derStandard, den mutmaßlichen Fälscher zu seinem Vorgehen angestiftet zu haben. Sie hätten stets betont, dass es sich bei dem vorgelegten Material auch um Fälschungen handeln könnte, und auf dieser Grundlage sei letztlich Anzeige erstattet worden.

Ein Fall mit offenen Fragen

Der Vorgang wirft grundlegende Fragen zur Integrität des österreichischen Rechtsstaats auf: Wie derStandard es formuliert, handelt es sich um einen „schwerwiegenden Angriff auf die unabhängige Justiz“. Offen bleibt insbesondere, in welchem Ausmaß Grassers Verteidiger selbst wussten oder hätten wissen müssen, dass es sich bei dem präsentierten Material um Fälschungen handelte – und ob und wie sie sich damit strafrechtlich verantworten müssen. Für alle Beteiligten gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Klärung die Unschuldsvermutung.

Credits: Bild von KI erzeugt

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