Ein Konzertauftritt im Februar hat für den Sänger Herbert Grönemeyer ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung, nachdem ein Mann gegen ihn Anzeige erstattet hatte.
Der Auslöser: Ein Konzertabend in Dortmund
Bei einem Auftritt im Februar in Dortmund hatte Grönemeyer von „rechten Ratten und rechten Rassisten“ gesprochen. „Fakt ist, wir sind eine stabile bürgerliche Gemeinschaft. Solidarisch, fest, klar und eindeutig. Und wir stehen zusammen, bis sie wieder in ihren Löchern verschwinden, wo sie herkommen“, sagte der Sänger damals, wie unter anderem das Portal „Der Westen“ berichtete.
Das Ermittlungsverfahren
Wie Apollo News berichtet, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Demnach wurde es bereits am 5. März eröffnet, der Anzeigenerstatter wurde zehn Tage später schriftlich informiert. Neben dem Verdacht der Volksverhetzung führte der Anzeigenerstatter in seiner schriftlichen Eingabe, die Apollo News vorliegt, zusätzlich die Vorwürfe der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung an.
Der Vorwurf der „Entmenschlichung“
Der Anzeigenerstatter argumentiert, die Bezeichnung „Ratte“ sei juristisch als eine Form der Entmenschlichung zu werten. In seiner Anzeige heißt es laut Apollo News: „Wer andere als Ungeziefer bezeichnet, das ‚in Löchern verschwinden‘ soll, bewegt sich auf einem Terrain, das in Deutschland besonders sensibel sein sollte.“ Er wirft Grönemeyer zudem vor, sich einer Sprache zu bedienen, die man selbst anderen politischen Akteuren als faschistisch vorwerfe – ein Widerspruch, den er als „grotesk“ bezeichnet.
Juristische Zweifel an einer Verurteilung
Ob die Ermittlungen tatsächlich zu einer Anklage führen, gilt unter Juristen als fraglich. Der Straftatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs setzt voraus, dass sich eine Äußerung gegen eine klar abgrenzbare „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ richtet. „Rechte Ratten und rechte Rassisten“ dürften nach dieser rechtlichen Logik keinen derart klar identifizierbaren Personenkreis darstellen, wie ein Apollo-News-Kommentar mit Verweis auf ein vergleichbares, 2017 von der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestelltes Verfahren einordnet – damals ging es um die Beschimpfung von Deutschen als „Köterrasse“.
Kein Einzelfall in Grönemeyers Auftreten
Der Auftritt in Dortmund war nicht der erste politisch aufgeladene Auftritt des Sängers auf seiner aktuellen Deutschland-Tournee. Bereits zuvor hatte er sich mehrfach öffentlich gegen rechte Parteien positioniert.
Wichtig: Es gilt die Unschuldsvermutung
Zur Einordnung: Es handelt sich derzeit lediglich um ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren, nicht um eine Anklage oder Verurteilung. Ob Grönemeyer tatsächlich eine Straftat begangen hat, ist damit keineswegs entschieden – die Staatsanwaltschaft prüft zunächst den erhobenen Verdacht. Nähere Angaben zum aktuellen Verfahrensstand wollte die Behörde laut Apollo News zunächst nicht machen, weitere Informationen sollten am Montag folgen.
Credits: Siebbi – Herbert Grönemeyer, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=10949318
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