Trotz der akuten Krisensituation bei der Integration der hunderttausenden Zuwanderer aus Syrien und Afghanistan will die NGO Pro Asyl den nun auch im deutschen Bundestag beschlossenen Stopp des Familiennachzugs juristisch bekämpfen. Auch Österreichs Bundesregierung hat bekanntlich die Familienzusammenführung ausgesetzt.
Kippen jetzt deutsche Richter das Asyl-Notwehr-Projekt der Regierung Merz? Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp kritisiert den aktuellen Beschluss als ein „inhumanes“ und integrationsfeindliches Gesetz, das besonders für betroffene Familien verheerende Folgen habe.
„Wir lassen das Gesetz rechtlich prüfen und würden Klagen dagegen unterstützen“, erklärt Kopp gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Pro Asyl verweist auf mögliche verfassungsrechtliche Bedenken und kündigt an, rechtliche Schritte notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu begleiten.
Kritik an Integrationsrisiken
Im Zentrum der Kritik steht insbesondere der rückwirkende Charakter der Regelung. „Es kann doch nicht sein, dass der Familiennachzug auch für Menschen ausgesetzt wird, die unter ganz anderen Voraussetzungen nach Deutschland geflohen sind“, so Kopp. Das verletze das sogenannte Rückwirkungsverbot und untergrabe das Vertrauen in rechtsstaatliche Zusagen.
Für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz – etwa aus Syrien – bedeutet der neue Beschluss, dass Ehepartner und Kinder weiterhin von einer legalen Einreise abgehalten werden. Dabei gilt der Familiennachzug als zentrales Element gelungener Integration. „Wer seine Familie nicht in Sicherheit weiß, kann kaum zur Ruhe kommen, geschweige denn ankommen“, meint Kopp.
Auch die Grünen sind klar gegen den Stopp der Familienzusammenführung: Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann kritisierte das Gesetz deutlich. „Familien gehören zusammen – unabhängig von Herkunft und Status“, sagt sie dem RND. Eine dauerhafte Trennung von Familien erschwere die Integration.
Haßelmann warnte, die Abschaffung legaler Fluchtwege zwinge Menschen auf lebensgefährliche Fluchtwege und in die Hände von Schleppern. „Statt Mauern zwischen Familien zu errichten, braucht es weiterhin geordnete Wege, um sie zu vereinen“, fordert die Grünen-Politikerin. Dies sei „ein Gebot der Menschlichkeit“.
Bundestag beschließt Aussetzung
Der Bundestag hatte das Gesetz am Freitag nach einer hitzigen Debatte mit 444 Ja-Stimmen und 135 Gegenstimmen verabschiedet. Eingebracht wurde es von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Regelung sieht eine befristete Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge vor – offiziell zur „Entlastung“ des Aufnahmesystems und zur besseren Steuerung der Migration.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die Aussetzung notwendig sei, um humanitäre Zuwanderung besser zu steuern. Kritiker hingegen sehen darin eine Zementierung von Trennung und Leid – mit langfristigen sozialen und psychologischen Folgen.
Pro Asyl mit juristischer Erfahrung
Pro Asyl verweist auf frühere juristische Erfolge. So unterstützte die Organisation bereits erfolgreich Klagen gegen Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Außengrenzen. Nun sieht sie erneut rechtsstaatliche Grundsätze verletzt und kündigt entschlossenen Widerstand an. Schafft die deutsche Asyl-Lobby, diese neuen Maßnahmen doch noch zu verhindern, dann hätte das auch konkrete Folgen für Österreich – auch die Regierung in Wien würde von Asyl-Aktivisten und Richtern vermutlich dazu gezwungen werden, den Stopp des Familiennachzugs aufzuheben.
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