Anzeige nach „Nazi“-Aussage über Kickl: Zöchling drohen Ermittlungen

Anzeige nach „Nazi“-Aussage über Kickl: Zöchling drohen Ermittlungen

Ein Interview des Unternehmers Stephan Zöchling bei oe24.TV hat ein juristisches Nachspiel: Wegen seiner Aussage, FPÖ-Chef Herbert Kickl sei „ein Nazi“, soll eine Strafanzeige wegen möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Wien sein.

Der Auslöser: Kritik an der Reaktion auf Identitären-Vorwürfe

Im Interview mit oe24.TV ging es zunächst um die zuletzt medial breit diskutierten Verstrickungen zwischen der FPÖ-Jugend und der Identitären Bewegung. Zöchling kritisierte, Kickl habe die Identitären, „die ja ganz klar wirklich rechtsextrem, rassistisch und fremdenfeindlich sind“, als „rechte NGO“ bezeichnet und damit „extrem verharmlost“. Dies führe aber nicht dazu, dass Menschen aufwachten und sich dächten: „Wir wollen keinen Nazi an der Spitze Österreichs sitzen haben.“

Zöchling bekräftigt seine Aussage auf Nachfrage

Auf die direkte Nachfrage der Moderatorin, ob er Kickl tatsächlich als Nazi bezeichnen würde, antwortete Zöchling: „Ja, das glaube ich schon.“ Er hielt zugleich fest, die FPÖ selbst sei keine „Nazipartei“, da es dort viele „ehrenwerte und ordentliche Menschen“ gebe. Auch als die Moderatorin auf die historische Dimension des Begriffs im Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen Massenmord verwies, blieb Zöchling bei seiner Position: „Ja, aber ich glaube, er steht ja dafür. Er möchte Menschen deportieren. Er hat rassistische Ansichten. Er unterstützt die Identitären.“ Seine Begründung für die Wortwahl: „Herbert Kickl ist in meinen Augen ein Nazi. Weil er ist national und er ist sozialistisch.“ Die Moderatorin entgegnete, sie finde es als Politikwissenschaftlerin „immer schwierig, so mit NS-Begriffen rumzuwerfen“, das sei aber „Ihre Meinung, sei Ihnen unbenommen“.

Der Vorwurf in der Anzeige

Die oe24 vorliegende Anzeige wirft Zöchling einen Verstoß gegen Paragraf 3h des Verbotsgesetzes vor. Dieser stellt die gröbliche Verharmlosung, Leugnung, Billigung oder Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe. Konkret heißt es in der Anzeige, es liege „insgesamt der Verdacht nahe, dass die getätigten Aussagen den Tatbestand des § 3h Abs. 1 VerbotsG erfüllen, nämlich dadurch, dass Stephan Zöchling die nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verharmlost, indem er sie bagatellisiert und sohin ihre Verwerflichkeit relativiert“. Zöchling stelle den Massenmord der NS-Zeit „unter anderem auf eine Stufe mit rassistischen Ansichten und der Unterstützung von Identitären“, indem er Kickl solche Positionen unterstelle.

Staatsanwaltschaft: Noch kein Verfahren eruiert

Auf Anfrage von oe24 teilte die Staatsanwaltschaft Wien mit, dass bislang noch kein entsprechendes Verfahren eruiert werden konnte.

Zöchlings Reaktion: „Das Argument richtet sich selbst“

Zöchling selbst zeigte sich von der angekündigten Anzeige unbeeindruckt. Gegenüber oe24 erklärte er: „Das Argument richtet sich selbst: Dass rechtsextreme Figuren jetzt mit dem Argument daherkommen, ich hätte die Zeit des Nationalsozialismus verharmlost, indem ich sie desselben Gedankengutes bezichtigt habe.“ Er fügte hinzu: „Ich freue mich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Herrn Kickl.“

Ein Streit mit offenem juristischen Ausgang

Für Zöchling gilt in Bezug auf die erhobenen Vorwürfe die Unschuldsvermutung. Ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren einleitet und wie ein solches ausgehen würde, ist derzeit offen. Die zugrunde liegende politische Charakterisierung Kickls durch Zöchling ist dessen persönliche, wertende Meinungsäußerung und keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

Credits: Parlamentsdirektion, Thomas Topf

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