Abschiebung aus der Haft: Regierung plant Zwangsrückführung ausländischer Straftäter

Abschiebung aus der Haft: Regierung plant Zwangsrückführung ausländischer Straftäter

Österreichs Gefängnisse sind überfüllt – die Regierung will gegensteuern. Ein neues Gesetz soll ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht künftig direkt aus der Haft abschieben können, auch ohne deren Zustimmung.

Bisherige Regelung war „paradox“

Wie die Kronen Zeitung berichtet, kündigt die Bundesregierung eine umfassende Reform des Strafvollzugsgesetzes an. Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Regelung: Bisher war für eine vorzeitige Rückführung ausländischer Häftlinge in ihr Herkunftsland paradoxerweise deren eigene Zustimmung erforderlich. Das soll sich ändern. Künftig sollen Personen ohne Aufenthaltsrecht bereits nach Verbüßung der Mindesthaftzeit abgeschoben werden können – auch gegen ihren Willen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind laut Kronen Zeitung schwere Gewalt- und Sexualstraftäter sowie Personen, die wegen terroristischer Delikte verurteilt wurden.

Stocker und Sporrer für sofortige Umsetzung

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) begründet die Reform laut Kronen Zeitung mit dem Notwendigkeit eines konsequenten Rechtsstaats: „Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Straftäter ohne Aufenthaltsrecht künftig direkt aus der Haft abgeschoben werden können und unsere Polizei bei der Fahndung nach entflohenen Häftlingen rascher und effektiver vorgehen kann.“ Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sieht die Entlastung der Haftanstalten als zentrales Ziel: „Entlasten, entlasten, entlasten: Unsere Justizanstalten brauchen spürbare Maßnahmen – und zwar sofort! Die Belastung für die Beschäftigten vor Ort ist nicht mehr tragbar und gefährdet langfristig die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung“, wird sie von der Kronen Zeitung zitiert.

300 Häftlinge weniger pro Jahr erwartet

Nach Angaben des Justizministeriums könnte die Novelle die Zahl der Insassen in österreichischen Haftanstalten jährlich um rund 300 Personen reduzieren, wie die Kronen Zeitung berichtet. Die Entscheidung über eine Abschiebung soll künftig das Vollzugsgericht treffen – also nicht mehr die betroffene Person selbst. Der Gesetzesentwurf soll kommende Woche in Begutachtung gehen, das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant.

NEOS: „Freiwilligkeit beenden wir jetzt“

Auch NEOS-Klubobmann Yannick Shetty stellt sich laut Kronen Zeitung klar hinter die Reform: „Bislang war es ausländischen Häftlingen selbst überlassen, ob sie nach der Hälfte ihrer Haftstrafe in ihr Herkunftsland zurückkehren. Diese Freiwilligkeit beenden wir jetzt.“

„Haft in der Heimat“ wird ausgebaut

Parallel zur neuen Abschieberegelung setzt die Regierung auf einen weiteren Ausbau des Programms „Haft in der Heimat“, wie die Kronen Zeitung schildert. Bereits im vergangenen Jahr wurden laut Regierungsangaben 208 Strafgefangene in ihre Herkunftsländer überstellt – so viele wie noch nie zuvor. Bürokratische Hürden sollen weiter reduziert werden, um solche Überstellungen künftig häufiger zu ermöglichen.

EINORDNUNG DER REDAKTION
Justizministerin Sporrer hatte zuletzt eine einmalige Entlassung von 500 Häftlingen ins Gespräch gebracht – ein Vorstoß, der innerhalb der Koalition auf ÖVP-Widerstand gestoßen war. Das neue Gesetz erlaubt nun eine weniger kontroverse Lösung: statt Entlassung Abschiebung, statt innerparteilichem Streit über Sicherheitsrisiken einen Ansatz, hinter dem alle drei Koalitionspartner stehen. Ob die prognostizierte Entlastung von 300 Häftlingen pro Jahr ausreicht, um die strukturelle Überbelegung spürbar zu senken, bleibt allerdings fraglich – zumal der Gesamtüberhang aktuell bei weit über 1.000 Personen über der Kapazitätsgrenze liegt.

Credits: BKA / Christopher Dunker

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