Rund 16.000 Kinder ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Österreich erhalten derzeit monatlich etwa drei Millionen Euro an Familienbeihilfe. Geht es nach Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP), soll sich das mit 1. November 2025 ändern – zumindest dann, wenn die Eltern keiner Arbeit nachgehen wollen.
Der Anspruch auf Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine ist gesetzlich bis 31. Oktober 2025 befristet. Danach soll es diese Leistung nur noch geben, wenn die Eltern arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wer arbeiten könne, solle das auch tun – und sich beim AMS melden, so Plakolm gegenüber der „Krone“. Sozialleistungen dürften nicht zum Hindernis werden.
Aktuell beziehen 10.361 ukrainische Eltern die Familienbeihilfe für genau 16.041 Kinder. Diese wird zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt, die weiterhin allen Kriegsflüchtlingen zusteht. Plakolm betont zudem: Wer hier lebt, müsse Deutsch lernen und sich an österreichische Werte halten.
Großfamilien unter Betrugs-Verdacht
Unterdessen wächst der Unmut über mögliche Fälle von Sozialmissbrauch. In den vergangenen Monaten mehrten sich Hinweise, wonach ukrainische Großfamilien – oft Angehörige der Volksgruppen Sinti und Roma – Leistungen beziehen, obwohl sie weder aus Kriegsgebieten stammen noch Ukrainisch sprechen. Ein Generalverdacht besteht laut Ministerium nicht, jedoch prüft eine eigens eingesetzte Ermittlungsgruppe derzeit gezielt, ob bestehende Sonderregelungen ausgenutzt werden.
Auch auf kommunaler Ebene steigt der Druck. Schulen, Kindergärten und Gemeinden geraten zunehmend an ihre Belastungsgrenze. In Salzburg reagierte Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) bereits mit der Schließung einzelner Landesquartiere. Der Missbrauch bestehender Regelungen öffne „Tür und Tor“, so Svazek. Plakolm hält fest: Der Schutz für Menschen auf der Flucht bleibe aufrecht, doch angesichts knapper Kassen müsse Österreich gezielter vorgehen. Das heiße auch: Wer Unterstützung wolle, müsse bereit sein, etwas beizutragen.
Credit: APA
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