Kleine Modelabels verabschieden sich per Instagram von ihren europäischen Kunden, ein oberösterreichischer Werkzeughändler streicht ein Fünftel seines Umsatzes. Was Brüssel als Schutz für die Umwelt verkauft, wird für viele kleine Onlinehändler in Europa gerade zum bürokratischen Albtraum – und trifft ausgerechnet jenen Binnenmarkt, den die EU seit Jahrzehnten als ihre größte Errungenschaft feiert.
Ein Bürokratiemonster ab dem 12. August
Seit Mittwoch, dem 12. August, gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in ihrer entscheidenden Anwendungsphase. Sie soll Verpackungsmüll reduzieren, problematische Inhaltsstoffe zurückdrängen und Verpackungen besser recycelbar machen – bringt für Onlinehändler aber eine Reihe neuer Verpflichtungen mit sich. Besonders heikel wird es, sobald eine Bestellung eine Staatsgrenze innerhalb der EU überquert: Wer etwa von Österreich aus Waren direkt an einen deutschen Endkunden verschickt, trägt für die dort anfallende Verpackung grundsätzlich die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung. Trägt der Versandkarton das eigene Firmenlogo, gilt der Verkäufer künftig als Erzeuger der Verpackung – und muss folglich auch für deren Entsorgung aufkommen.
Von der ARA-Gebühr zum europaweiten Bürokratiedschungel
In Österreich sind heimische Unternehmen bereits daran gewöhnt, entsprechende ARA-Gebühren abzuführen. Durch die neue Verordnung müssen sie das künftig auch in jedem anderen EU-Markt tun, in den sie liefern: Registrierung im jeweiligen Land, Finanzierung der Entsorgung, laufende Mengenmeldungen. Selbst wer im Jahr nur wenige Pakete in einen Mitgliedstaat verschickt, muss sich fortan mit dessen mitunter hochkomplexem Abfall- und Recyclingsystem auseinandersetzen. Was die EU seit Jahrzehnten verspricht – grenzenloser Handel im gemeinsamen Binnenmarkt – kann damit ab sofort mit jedem einzelnen Paket zu einem beträchtlichen Bürokratiefall werden.
„Da machen wir nicht mehr mit“
Wie konkret sich das auf einen realen Betrieb auswirkt, zeigt der Fall von Michael Keller, Chef des oberösterreichischen Werkzeug-Onlineshops „Mikestoolshop“. Er kündigte auf Instagram an, Bestellungen künftig nur noch an österreichische und deutsche Lieferadressen zu verschicken. „Diese neue Verordnung ist ein enormes Bürokratiemonster, das vor allem für kleinere Händler unverhältnismäßig hohe Mehrkosten mit sich bringt“, sagt Keller der „Presse“. „Stehen Umsatz und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zu den laufenden Kosten, den Registrierungen, den Meldepflichten und dem administrativen Aufwand? In unserem Fall lautet die ehrliche Antwort leider: Nein. Da machen wir nicht mehr mit.“
Konkret rechnet Keller pro Belieferungsland mit rund 200 bis 300 Euro zusätzlichen jährlichen Kosten – macht in Summe rund 6.000 Euro Mehrbelastung. Bei einem Jahresumsatz von rund 2,5 Millionen Euro klingt das zunächst überschaubar, ist für den Drei-Mann-Betrieb aber kritisch: „In einigen EU-Ländern machen wir nur ein paar Tausend Euro Umsatz pro Jahr. Rechnet man sämtliche Kosten ab, bleibt nur eine einstellige Marge übrig.“ Insgesamt rechnet Keller damit, rund ein Fünftel seines gesamten Umsatzes durch den Rückzug aus mehreren EU-Märkten zu verlieren.
Wirtschaftskammer und Handelsverband schlagen Alarm
Die Kritik bleibt nicht auf Einzelfälle beschränkt. „Die Vorgaben der Verpackungsverordnung schießen völlig über das Ziel hinaus“, sagt Alexander Smuk, Sprecher des österreichischen Versand- und Internethandels in der Wirtschaftskammer. Er spricht von einem „enormen“ Schaden – bei kleinen Händlern könnten die zusätzlichen Kosten mitunter höher ausfallen als der Umsatz, den sie in einzelnen Ländern überhaupt erzielen. „Der Binnenmarkt schafft sich selbst ab“, so Smuk.
Noch deutlicher wird Rainer Will, Chef des Handelsverbandes: „Brüssel schickt die Händler sehenden Auges ins Verpackungschaos.“ Er spricht von einem „Sargnagel“ für kleine heimische Onlinehändler und warnt vor einer Marktverschiebung zugunsten großer internationaler Onlineplattformen, die die für alle geltenden Vorschriften mühelos schultern können. „Damit drohen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Drittstaatenhändlern und globalen Plattformen“, so Will.
Selbst Brüssel wirkt unsicher
Bemerkenswert ist, dass offenbar nicht einmal die EU-Kommission selbst von der Ausgestaltung der eigenen Regeln überzeugt ist. Erst eine Woche vor Inkrafttreten veröffentlichte die Kommission eine neue Version der FAQs zur PPWR – mit 26 neuen und sieben deutlich überarbeiteten Punkten. Statt endgültiger Klarheit entstanden dadurch teils neue Rechtsunsicherheiten. Bereits Ende 2025 hatte die Kommission zudem vorgeschlagen, zumindest einen Teil der Pflichten für Unternehmen innerhalb der EU vorübergehend auszusetzen – dieses Verfahren ist allerdings bis heute nicht abgeschlossen. Damit tritt nun ausgerechnet eine Verpflichtung in Kraft, deren Abschaffung Brüssel selbst bereits vorgeschlagen hat.
Die Folgen für Konsumenten
Für Händler wie Kunden ändert das an der aktuellen Lage vorerst nichts: Viele kleinere Labels und Onlinehändler ziehen sich aus dem grenzüberschreitenden europäischen Markt zurück. Für Konsumenten heißt das mitunter schlicht, dass sie die Produkte ihrer favorisierten, in der EU produzierten Marke plötzlich nicht mehr bestellen können – ein europaweites Phänomen, das sich in diesen Tagen in unzähligen Abschiedspostings kleiner Labels auf Social Media zeigt.
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