90-Milliarden-Kredit für Ukraine: EU-Kommission kennt eigene Kosten nicht

90-Milliarden-Kredit für Ukraine: EU-Kommission kennt eigene Kosten nicht

Ein Milliardenkredit ist längst angelaufen, doch eine zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Wer zahlt am Ende wie viel? Die EU-Kommission kann derzeit nicht beziffern, welche finanziellen Lasten aus dem 90 Milliarden Euro schweren Ukraine-Darlehen auf die einzelnen Mitgliedstaaten zukommen – das zeigt eine parlamentarische Anfrage, über die zuerst die „Berliner Zeitung“ berichtete.

Ein Darlehen, das längst fließt

Der Europäische Rat hatte das Darlehen im Dezember 2025 vereinbart, im April 2026 verabschiedete der Rat die letzten notwendigen Rechtsakte, wie aus einer offiziellen Pressemitteilung des Rates hervorgeht. Seit Juni fließen bereits erste Tranchen. Finanziert wird die Summe über EU-Anleihen am Kapitalmarkt. Strukturell ist das Geld laut der Ratsmitteilung in zwei Teile gegliedert: 30 Milliarden Euro sollen als makroökonomische Unterstützung den dringendsten Haushaltsbedarf der Ukraine decken, weitere 60 Milliarden Euro sind für den Ausbau der Verteidigungsindustrie sowie für die Beschaffung von Verteidigungsgütern vorgesehen.

Die Anfrage, die die Lücke offenlegte

Auf eine Anfrage des Europaabgeordneten Fabio De Masi (BSW) antwortete die EU-Kommission, weder die Höhe des sogenannten Fremdkapitalkostenzuschusses noch die Frage, ob und in welchem Umfang das Instrument im EU-Haushaltsverfahren für 2027 überhaupt in Anspruch genommen werde, lasse sich derzeit bestimmen. „Eine Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten“ könne deshalb nicht vorgenommen werden, zitiert die „Berliner Zeitung“ aus der Antwort der Kommission. De Masi selbst zeigte sich alarmiert: „Die EU-Kommission weiß offenbar gar nicht, in welcher Höhe EU-Mitgliedstaaten für das Ukraine-Darlehen einstehen müssen“, sagte der Abgeordnete laut der Zeitung.

Drei Staaten außen vor

Nicht alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich an der zugrundeliegenden sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit: Tschechien, Ungarn und die Slowakei sind ausgenommen. Nach Angaben der Kommission soll die Garantie aus dem EU-Haushalt für das Darlehen deshalb für diese drei Länder keine finanziellen Verpflichtungen auslösen. Für die übrigen beteiligten Staaten – darunter Österreich und Deutschland – bleibt die genaue Belastung hingegen offen.

Wie die Zinskosten organisiert werden sollen

Kompliziert wird es auch bei der Finanzierung selbst: Die Ukraine kann einen Zinszuschuss beantragen, sodass sie die Kosten für die aufgenommenen Kredite nicht selbst tragen muss, wie exxpress.at unter Berufung auf die Kommissionsantwort schreibt. Zunächst sollen dafür vorhandene Mittel aus dem EU-Haushalt verwendet werden. Reicht das nicht aus, sieht der Mechanismus laut der „Berliner Zeitung“ sogar die Möglichkeit vor, über die eigentlichen Obergrenzen des mehrjährigen EU-Finanzrahmens hinauszugehen.

Rückzahlung an eine ungewisse Bedingung geknüpft

Auch die Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens bergen Unsicherheiten. Sollte die Ukraine künftig Kriegsreparationen oder Entschädigungen von Russland erhalten, gilt dies als sogenannter Rückzahlungsauslöser – das Darlehen müsste dann in entsprechender Höhe getilgt werden. Ob und in welchem Umfang ein Zugriff auf eingefrorene russische Vermögenswerte für solche Zahlungen tatsächlich möglich wäre, ist jedoch rechtlich wie politisch weiterhin umstritten, wie sowohl die „Berliner Zeitung“ als auch exxpress.at übereinstimmend berichten.

Die Dimension der bisherigen Hilfen

Das aktuelle Darlehen reiht sich in eine bereits umfangreiche Unterstützung ein. Seit 2022 hat die EU der Ukraine nach vorliegenden Angaben bereits mehr als 216 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Deutschland allein zahlte in diesem Zeitraum mehr als 43,3 Milliarden Euro aus und sagte militärische Unterstützung im Umfang von rund 56,7 Milliarden Euro zu beziehungsweise für die kommenden Jahre bereits fest zu, wie exxpress.at unter Berufung auf vorliegende Zahlen berichtet.

Ein politischer Streitpunkt

Das Instrument selbst ist rechtlich nicht unumstritten: Ein Beitrag auf dem Fachportal „Verfassungsblog“ verweist darauf, dass sich die Kreditaufnahme der Union durch eine bestimmte, in der Zuständigkeit der EU liegende Sachaufgabe rechtfertigen muss und das Gesamtvolumen des eigenmittelfinanzierten Haushalts nicht überschreiten darf – Vorgaben, an denen sich auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verfahren zu ähnlichen EU-Finanzierungsinstrumenten orientiert hat.

Geld fließt, Rechnung folgt später

Damit bleibt eine ungewöhnliche Ausgangslage bestehen: Die Milliarden für die Ukraine werden bereits ausgezahlt, während zentrale Fragen der langfristigen Finanzierung noch offen sind. Befürworter sehen im Darlehen ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Ukraine, Kritiker warnen vor einem erheblichen und derzeit nicht bezifferbaren finanziellen Risiko für die EU-Mitgliedstaaten. Wie hoch die tatsächliche Belastung für die europäischen Steuerzahler am Ende ausfällt, dürfte sich erst zeigen, wenn die Kommission ihre eigene Aufschlüsselung nachliefert.

Credits: European Union, 2026, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=128375033

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