Ein USB-Stick, ein Ermittlungsakt und eine Aussage, die andere Zeugen ganz anders erinnern: Der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Andreas Hanger wird der Justiz nicht ausgeliefert. Die Koalition hat im Immunitätsausschuss geblockt – FPÖ und Grüne waren dafür.
Ausschuss entscheidet: Kein Grünes Licht für Ermittlungen
Wie der ORF berichtet, hat der Immunitätsausschuss des Nationalrats am Donnerstagmorgen beschlossen, dem Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt nicht stattzugeben. Die Behörde hatte beantragt, gegen Hanger wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage ermitteln zu dürfen. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS befand jedoch, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und Hangers politischer Tätigkeit als Abgeordneter bestehe – damit greift der parlamentarische Schutz. FPÖ und Grüne hatten eine Auslieferung befürwortet.
Der Vorwurf: USB-Stick verteilt – und dann bestritt
Der Hintergrund der Causa ist komplex. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, soll Hanger Anfang 2024 im Zuge des von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschusses zum sogenannten „rot-blauen Machtmissbrauch“ einen USB-Stick mit Teilen des Ermittlungsakts gegen steirische FPÖ-Politiker in einer Besprechung verteilt haben. Gegenüber Ermittlern sagte er laut ORF jedoch aus, er habe den Akt weder in elektronischer noch in physischer Form erhalten.
Das Problem: Andere damalige Fraktionsführer im Ausschuss erinnern sich offenbar anders. Wie Der Standard berichtet, haben Grünen-Abgeordnete Meri Disoski, SPÖ-Ministerin Eva-Maria Holzleitner und NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty ausgesagt, dass Hanger den USB-Stick tatsächlich verteilt habe.
Pascuttini im Hintergrund: Wurde ein Akt verkauft?
Wie vol.at berichtet, geht die Causa auf ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren FPÖ-Politiker Alexis Pascuttini zurück. Ihm wurde vorgeworfen, den Ermittlungsakt an die ÖVP verkauft zu haben – was Pascuttini bestreitet. Hanger selbst gab gegenüber der APA an, er habe immer gesagt, dass ihm Unterlagen zur Verfügung gestanden seien. In welcher Form, sei eine semantische Diskussion. Die Weitergabe bestätigte er, bezeichnete sie aber als eindeutig politische Tätigkeit im Rahmen seiner Ausschussarbeit.
Opposition sieht System – nicht Einzelfall
Die FPÖ nutzte die Entscheidung für einen breiteren Angriff. Wie unzensuriert.de berichtet, bezeichnete FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker den Fall Hanger als weiteren Beleg für ein System der Machtarroganz innerhalb der ÖVP – und verwies auf eine Reihe weiterer Verfahren gegen ÖVP-Mandatare. Für Hanger selbst ist die Entscheidung des Ausschusses jedenfalls ein voller Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt darf vorerst nicht ermitteln.
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