Wahlärzte sollen zum Kassentarif behandeln: Unsinnige Zwangsfantasien der Politik

Wahlärzte sollen zum Kassentarif behandeln: Unsinnige Zwangsfantasien der Politik

Gastbeitrag von Ao.Univ.Prof. Thomas Szekeres

In den letzten Tagen haben mehrere vor allem SPÖ nahe Politiker die Wahlärzte als Ursache für lange Wartezeiten im niedergelassenen Bereich identifiziert und möchten diese nun verpflichten, Patienten zum Kassentarif zu behandeln. 

Es handelt sich hierbei unserer Meinung nach um eine populistische und rechtlich nicht umsetzbare Forderung, die von den eigentlichen Missständen ablenken soll. 

In den vergangenen Jahren sank die Zahl der Kassenärzte nach Kürzungen im Sozialsystem dank verschiedener Sparmaßnahmen der Sozialversicherung bei wachsender und älter und kränker werdender Bevölkerung. Das Annehmen einer Kassenstelle wurde so immer unattraktiver – gleichzeitig – und als logische Folge – stieg die Zahl an Wahlärzte stark an. Es ist schon lange die Regel, dass jener Patient, der sich private Arztbesuche leisten kann, dorthin ausweicht. So wurde die soziale Schere immer größer, die Situation der Kassenmedizin immer prekärer.

Wenn also die Politik eine bessere kassenärztliche Versorgung wünscht, muss sie die Sozialversicherung besser finanzieren und mehr Kassenstellen schaffen, sowie entsprechende Rahmenbedingungen, dass Ärztinnen und Ärzte gerne in diesem System arbeiten.

Das Wahlarztsystem ist mittlerweile mit ca. 20% hoch-versorgungsrelevant, wenngleich viele Kollegen, die als Spitalsärzte tätig sind, nebenbei nur eine kleine Wahlarztordination betreiben. Aus vielen medizinischen Bereichen ist sie längst nicht mehr wegzudenken. 

Der Anstieg der Anzahl der Wahlärzte alleine sagt damit nur sehr wenig aus und ist sicher zum Teil nur eine Folge der Überlastung des Kassensystems.

Eine Zwangsverpflichtung ist hier sicherlich der falsche Ansatz. Noch dazu entbehrt der Vorschlag, Patienten auf Basis eines Kassentarifs behandeln zu müssen, jeder Rechtsgrundlage. 

Für den Fall, dass so ein Vorgehen rechtskonform beschlossen werden kann, was zu bezweifeln ist, stellt sich also die Frage, weshalb nur Ärzte zwangsverpflichtet werden sollen. 

Was ist z.B. mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Auch bei diesen Berufsgruppen würde sich die Bevölkerung wünschen eine unentgeltliche bzw. sehr günstige Betreuung zu erhalten.

Es stellt sich auch die Frage, ob Patienten wirklich von Ärzten behandelt werden möchten, die zur ihrer Behandlung zwangsverpflichtet wurden. Wie wird dies operativ handzuhaben sein? Zeitressourcen werden dann wie verteilt? Zu Gunsten der Kassenversorgung? Wohl kaum.

Solche Vorschläge helfen sicher nicht, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder herzustellen und bringen den Regierungsparteien auch sicher keine zusätzlichen Wählerstimmen.

Ich denke, man sollte sich gemeinsam Lösungen überlegen – wie z.B. die gemeinsame Finanzierung von spitalsambulantem und niedergelassenem Bereich mit der Verortung der medizinischen Leistungen an den „best point of care“. 

So könnten Spitäler entlastet werden und die Patienten in einer hoffentlich ausreichenden Zahl von Kassenordinationen zeitnahe und optimal versorgt werden.

Wir appellieren deshalb an die Politik einen gemeinsamen Weg zu suchen, statt Zwangsfantasien zu äußern die rein der Machtdemonstration dienen.

Credit: privat

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