Neue Schlappe für die WKStA: Verfahren gegen Stadt Wien eingestellt

Neue Schlappe für die WKStA: Verfahren gegen Stadt Wien eingestellt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Verfahren gegen die Stadt Wien wegen angeblicher Untreue im Zusammenhang mit Inseraten während der Corona-Pandemie wurde eingestellt. Wie die WKStA am Freitag mitteilte, lagen keine strafrechtlich relevanten Tatbestände vor.

Corona-Inserate: Alles rechtens?

Im Fokus der Ermittlungen standen Medieninserate, die während der Pandemie geschaltet wurden. Diese informierten unter anderem über den Gastrogutschein und geänderte Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen. Laut WKStA waren diese Maßnahmen jedoch zulässig, da sie einem konkreten Informationsbedürfnis der Allgemeinheit entsprachen. Ein strafrechtlicher Verstoß konnte nicht festgestellt werden.

Anonyme Anzeigen gegen Bürgermeister Ludwig

Die Ermittlungen basierten auf anonymen Anzeigen, die unter anderem den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ins Visier nahmen. Kritisiert wurde die Sinnhaftigkeit der Inserate. Doch die WKStA fand keine Hinweise auf eine unzulässige Einflussnahme oder eine „wohlwollende Berichterstattung“ durch die Medien.

Was bedeutet das für Sebastian Kurz?

Die Einstellung des Verfahrens gegen die Stadt Wien wirft auch ein neues Licht auf die Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz. Insider vermuten, dass auch diese Vorwürfe letztlich ins Leere laufen könnten. Kurz wird vorgeworfen, Inserate genutzt zu haben, um positive Berichterstattung zu erkaufen.

Pannenserie der WKStA

Die WKStA steht zunehmend in der Kritik. Die Liste ihrer Misserfolge wird immer länger. Bereits in der Vergangenheit mussten zahlreiche Verfahren eingestellt werden, darunter gegen prominente Politiker wie Ex-Finanzminister Gernot Blümel und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Besonders peinlich: Im Fall des Grünen-Politikers Christoph Chorherr unterlief der WKStA ein grober Fehler in der Anklageschrift.

Kritik an langen Verfahrensdauern

Neben den inhaltlichen Niederlagen wird die WKStA auch für ihre extrem langen Verfahrenszeiten kritisiert. Das Buwog-Verfahren dauerte über zehn Jahre, und das längste Verfahren der Behörde zog sich sogar über 14,5 Jahre hin.

Credits: APA

Quelle: oe24

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