Kinderehen in Baden-Württemberg: 358 bekannte Fälle, acht Aufhebungen

Kinderehen in Baden-Württemberg: 358 bekannte Fälle, acht Aufhebungen

Seit 2010 sind in Baden-Württemberg 358 Kinderehen bekannt geworden, aufgehoben wurden davon acht. Das geht aus einer Antwort des Stuttgarter Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD hervor. Die Zahlen klingen nach Behördenversagen – die Gründe sind allerdings vielschichtiger.

Die Anfrage und die Antwort

Gestellt hatten die Kleine Anfrage die AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr, die Antwort des Innenministeriums ist als Landtagsdrucksache 18/529 veröffentlicht. Zuständig für Kinderehen ist in Baden-Württemberg seit 2012 landesweit das Regierungspräsidium Tübingen. Die Behörde befasst sich laut einer Sprecherin ausschließlich mit Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Sie werden ihr von Standesämtern gemeldet, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Die acht Aufhebungen

Die acht aufgehobenen Ehen stammen aus den Jahren 2018 bis 2024. Betroffen waren laut dpa Eheschließungen von Menschen aus Afghanistan, Rumänien, Moldawien, Syrien, dem Irak, Kroatien, Serbien, Pakistan und Deutschland. Die Männer waren meist deutlich älter als die Mädchen. Im extremsten Fall war 2020 ein elfjähriges Mädchen mit einem damals 17-jährigen Iraker verheiratet. Eine weitere aufgehobene Ehe betraf laut “Junge Freiheit” eine 16-jährige Deutsche und einen 25-jährigen Pakistaner. Derzeit laufen laut Landesregierung keine Verfahren.

Warum 350 Ehen nicht aufgehoben wurden

Dass in 350 Fällen keine Aufhebung erfolgte, hat laut der Antwort verschiedene Gründe: Oft wurde der minderjährige Partner volljährig, bevor eine Aufhebung rechtskräftig wurde, in anderen Fällen war ein Ehepartner verstorben, die Behörde sah von einer Aufhebung ab oder das Paar heiratete im Ausland erneut. Unter den nicht aufgehobenen Fällen sind laut “Junge Freiheit” und NIUS allerdings auch neun Ehen mit Mädchen unter 14 Jahren – drei waren bei der Eheschließung zwölf, sechs dreizehn Jahre alt.

Herkunft der Männer

Bei den insgesamt 358 bekannten Fällen waren laut “Junge Freiheit” am häufigsten syrische Staatsbürger beteiligt, mit 132 Fällen. Es folgen Bulgaren (62), Türken (37), Afghanen (30) und Iraker (18). Fünf Männer hatten die deutsche Staatsbürgerschaft. Die vom Land finanzierte Beratungsstelle YASEMIN zählte 2025 zudem 80 Menschen, die von Zwangsheirat bedroht waren, 33 davon minderjährig.

Die Rechtslage

In Deutschland darf seit 2017 nur heiraten, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Für im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen hat der Bundestag 2024 neue Schutzregeln beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung beanstandet hatte. Weltweit werden laut UNICEF jedes Jahr rund zwölf Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet.

Credits: UNICEF/UNI502567/Elfatih

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