Strache drohen noch zwei Prozesse mehr

Strache drohen noch zwei Prozesse mehr

Das neue Jahr beginnt für Heinz-Christian Strache (55) wie das alte geendet hat: nicht ganz so toll. Anwälte, die Akteneinsicht in zwei Ermittlungsverfahren gegen den früheren FPÖ-Chef haben, berichteten jetzt exxtra24, dass Strache im Jahr 2025 gleich zwei Prozesse drohen könnten – über die Anklagen entscheidet aktuell das Justizministerium. Bei einer Verurteilung nach § 147 StGB drohen Angeklagten bei einer Schadenssumme von mehr als 5000 Euro bis zu drei Jahre Haft.

Zusätzlich zu den schon seit Jahren laufenden Ermittlungen der Kriminalisten und Staatsanwälte in der bekannten Spesen-Causa des Ex–FPÖ-Obmanns wären nun auch zwei weitere Erhebungsverfahren im Finale: Bei der ersten Causa geht es um die bereits in den Medien veröffentlichte Affäre um die Überschreibung der Lebensversicherung des früheren Parteichefs auf ihn persönlich. Für Strache soll am 1. Oktober 2007 eine Versicherung abgeschlossen worden sei, deren Prämie sich damals auf 910.389,42 Euro belief.  Nicht ganz sieben Jahre später, am 16. April 2014, traf die Wiener Landespartei mit ihrem Vorsitzenden HC Strache eine Vereinbarung wonach “die Laufzeit der Versicherung einer Erneuerung zugeführt wird”. Festgeschrieben wird, dass bereits im Jahr 2027 der “Versicherungswert endgültig und unwiderruflich Herrn Heinz-Christian Strache zusteht”.

„In den aktuellen Ermittlungen geht es darum, ob der Ex-Parteichef diese Handlung – also die Änderungen in der Lebensversicherung – mit einem Parteibeschluss gemacht hat, oder aber alleine mit einem einzigen Parteifreund gehandelt hat. Falls es ein Alleingang gewesen wäre, könnte das vom Gericht als Untreue gewertet werden“, meint ein FPÖ-Insider zu diesem Fall. Für Heinz-Christian Strache gilt die Unschuldsvermutung – und es ist noch gar nicht fix, ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt. Ein Prozess wäre allerdings eine gewaltige Nervenbelastung: Bei einem Schaden von mehr als 300.000 Euro – was hier der Fall wäre – könnten Strache von einem bis zu zehn Jahre Haft drohen.

Zweiter Fall: Es geht um ein TV-Gerät und Möbel

In der zweiten Causa, bei der nun die Ermittlungen abgeschlossen sein sollen, scheint die mögliche Schadenssumme wesentlich geringer zu sein: Es geht um 35.000 Euro, die Heinz-Christian Strache vom Nachmieter seiner Bleibe als Ablöse für die Möblierung und das TV-Gerät erhalten hat. Kleines Problem dabei: Diese abgelösten Gegenstände würden auch auf einer Inventarliste der Wiener FPÖ stehen. Wenn das den Tatsachen entsprechen würde, hätte Strache 35.000 Euro dafür erhalten, dass er Möbel, die eigentlich der FPÖ gehören, an seinen Nachmieter verkauft hat. „Da dürfte der Sachverhalt ziemlich klar sein: Es gibt eine private Liste, mit der sich Strache 35.000 Euro auszahlen ließ – und es gibt die Auflistung in der Partei-Buchhaltung“, meint dazu FPÖ-Insider. Nach § 153 Strafgesetzbuch könnte dies vielleicht den Tatbestand der Untreue erfüllen – bei einer Verurteilung drohen bei dieser Summe ein bis drei Jahre Haft. Aber auch in diesem Fall gilt: Noch hat das Justizministerium nicht entschieden, ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt.

Für Heinz-Christian Strache sind diese Entwicklungen aber alles andere als angenehm: Immerhin verbreitet der Ex-Parteichef gerne, dass er bei der Wien-Wahl im Herbst 2025 wieder mit seiner Liste antreten möchte. Flattern tatsächlich gleich zwei weitere Anklageschriften ins Haus, dann wird das Sammeln von Wahlkampf-Spenden für Strache noch schwieriger als bisher.

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