Palmers ist pleite: Gutscheine jetzt wertlos

Palmers ist pleite: Gutscheine jetzt wertlos

Palmers teilte mit, dass Gutscheine „bis auf Weiteres nicht mehr eingelöst werden“ können – zumindest während der laufenden Sanierung. Zwar gibt es Überlegungen, sie nach einem möglichen Neustart wieder zu akzeptieren, doch ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist, bleibt unklar.

Rechtliche Lage: Gutscheine als Forderungen

Kirstin Grüblinger von der Arbeiterkammer erklärt: „Gutscheine sind nichts anderes als eine Forderung gegenüber einem Unternehmen. Bei einer Insolvenz darf das Unternehmen einzelne Gläubiger weder bevorzugen noch benachteiligen. Daher ist davon auszugehen, dass die Gutscheine nicht mehr eingelöst werden.“

Betroffene Kunden können ihre Gutscheine als Insolvenzforderung anmelden. Doch das Verfahren ist teuer und oft wenig rentabel. Die Anmeldung kostet 25 Euro. Bei einer angenommenen Insolvenzquote von 30 Prozent würde ein Kunde mit Gutscheinen im Wert von 100 Euro nur 30 Euro zurückbekommen. Nach Abzug der Anmeldegebühr blieben lediglich fünf Euro übrig – und auch das nur, falls Banken und andere Großgläubiger die Quote akzeptieren.

„Wir empfehlen, Gutscheine möglichst rasch einzulösen, da sie stets mit einem Insolvenzrisiko behaftet sind“, so Grüblinger weiter.

Millionenverlust für Steuerzahler

Neben den Kunden trifft die Insolvenz auch die Allgemeinheit. Von den rund 51 Millionen Euro Verbindlichkeiten entfallen 14,4 Millionen Euro auf Cofag-Kredite, für die der Staat haftet. Bei einer Insolvenzquote von 30 Prozent bedeutet das einen Verlust von 10,08 Millionen Euro für die Republik.

Die Palmers-Pleite ist somit nicht nur ein Schock für Kunden, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung für die Steuerzahler. Und die grünen Münzen? Sie sind jetzt vor allem eines: eine Erinnerung an bessere Zeiten.

 

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