Nach der Bundestagswahl in Deutschland werden wieder weiter Tausende Afghanen in unser Nachbarland eingeflogen. Die Evakuierung ehemaliger vermeintlicher Ortskräfte aus Afghanistan sorgt nicht nur für hohe Kosten, sondern befeuert auch die Debatten über erhebliche Probleme mit den Fluggesellschaften erneut. Airlines mussten bereits im Dezember wiederholt Beschwerden über das Verhalten der Passagiere einreichten.
Laut Unterlagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kritisierten Flugdienstleister gegenüber der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), dass afghanische Passagiere Anweisungen missachteten und Maschinen verschmutzten oder beschädigten.
Ein Verantwortlicher vermerkte, dass es auf vielen Flügen durchgehend Probleme gegeben habe und die Zahl der Vorfälle „viel zu hoch“ sei. Mehrere Airlines drohten daraufhin, keine afghanischen Passagiere mehr zu transportieren.
Die Namen der betroffenen Fluggesellschaften wurden in den Dokumenten geschwärzt. Ein GIZ-Mitarbeiter berichtete, dass drei Airlines sich ausdrücklich über Vermüllung und Sachbeschädigungen beschwert hätten. Um Flugstornierungen zu vermeiden, sei dringend Handlungsbedarf geboten gewesen. Ein anderer Verantwortlicher schilderte, dass Crewanweisungen ignoriert wurden, etwa das Rauchverbot an Bord. Eine Airline forderte daraufhin, dass ein „Verantwortlicher“ der GIZ während der Flüge anwesend sein solle.
Als Maßnahme wurde ein Informationsblatt in der Landessprache der Passagiere verteilt, das auf die notwendige Sauberkeit an Bord hinwies. Allerdings wurde bereits im Vorfeld angezweifelt, dass dies Wirkung zeigen würde. Ein Mitarbeiter kommentierte intern: „Bringen wird es nichts, aber wir tun zumindest irgendwas.“ Letztlich habe sich wenig geändert, da sich die Passagiere nicht an die Hinweise hielten. Vorschläge wie die Begleitung durch „Respektspersonen“ scheiterten an fehlendem Personal.
Die GIZ teilte auf Anfrage mit, dass sie umgehend reagiert habe und neben den Handzetteln auch am Flughafen auf Verhaltensregeln hingewiesen wurde. Seit Anfang 2023 seien keine weiteren Beschwerden bekannt geworden. Zusätzliche Kosten seien durch die Vorfälle nicht entstanden.
Gutes Geschäft für die Ailrlines
Die Evakuierungsflüge nach dem Fall von Kabul verursachten Millionenkosten. Laut „Spiegel“ erhielt die Lufthansa allein für 17 Flüge über Taschkent rund fünf Millionen Euro. Insgesamt beliefen sich die Kosten der Luftbrücke im August 2021 auf nahezu 20 Millionen Euro. Dennoch setzte die Bundesregierung das Evakuierungsprogramm fort und weitete es aus. Bis heute erhielten über 48.000 Afghanen eine Aufnahmezusage, darunter mindestens 25.000 ehemalige Ortskräfte und deren Familienangehörige.
Allerdings beruhte diese Entscheidung offenbar weniger auf nachgewiesener Gefahr für die Betroffenen als vielmehr auf politischer Überzeugung. Interne Regierungsdokumente, darunter Geheimdienstanalysen, zeigen, dass eine konkrete Bedrohung für die meisten Ortskräfte nicht belegt war. Bereits im Januar 2021 stellte ein hoher Beamter des Bundesverteidigungsministeriums fest, dass die Behauptung, Dolmetscher der Bundeswehr seien besonders gefährdet, „nach allen vorliegenden Dokumenten und Erkenntnissen nicht bestätigt“ werden könne.
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) berichtete im April 2021, dass zwei Drittel der ehemaligen Bundeswehr-Ortskräfte in Taliban-kontrollierten Gebieten lebten, ohne dass gezielte Verfolgung oder Gewalt gegen sie festgestellt wurde. Viele Anträge auf Ausreise seien eher aus wirtschaftlichen Gründen gestellt worden.
Nach der Machtübernahme proklamierten die Taliban eine Generalamnestie für ehemalige deutsche Ortskräfte. Im Untersuchungsausschuss zu Afghanistan wurde ein GIZ-Mitarbeiter von einer Abgeordneten der Grünen gefragt, warum er die Sicherheitsgarantien der Taliban für glaubwürdig halte. Seine Antwort: „Weil – das ist jetzt wahrscheinlich hart für einige zu akzeptieren – die Taliban sich an das, was sie sagen, halten.“ In den vergangenen zwei Jahren habe es keine Verfolgung ehemaliger Ortskräfte gegeben.
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