Knapp einen Monat vor dem Prozess gegen Kabarettist Günther Paal („Gunkl“) und zwei mitangeklagte Frauen werden neue Details aus dem rund 600 Seiten starken Ermittlungsakt bekannt. Sie werfen ein anderes Licht auf die Darstellung, die Paal zu Beginn der Ermittlungen gegeben hatte. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Kurzer Prozess im Großen Schwurgerichtssaal
Wie oe24 berichtet, soll der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts stattfinden, vorgesehen sind nur dreieinhalb Stunden unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Ob die Öffentlichkeit zugelassen wird, ist noch offen. Paal wird sexueller Missbrauch eines Kleinkinds sowie Besitz – laut oe24 auch Verbreitung – von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger vorgeworfen, der Mutter und der Großmutter des Kindes schwere Erpressung. Den beiden Frauen, laut oe24 teils vorbestraft, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für den bislang unbescholtenen Paal liegt der Strafrahmen bei höchstens fünf Jahren. oe24 hält auch eine bedingte Strafe für möglich.
Aussage und Beweislage klaffen auseinander
Laut Akt hatte Paal in einer seiner ersten Einvernahmen nach der Selbstanzeige angegeben, bis zu dem Vorfall mit dem Kind keine sexuellen Gedanken in Bezug auf Kinder gehabt zu haben. Dem widerspricht nach Darstellung von oe24 das bei der Hausdurchsuchung in seiner Wiener Wohnung sichergestellte Material: Ein Gutachten beziffert es laut oe24 auf 960 Bilder und 89 Videos auf zwei Laptops und einem PC, die Inhalte stammen demnach aus den Jahren 2003 bis 2020. In einem früheren oe24-Bericht unter Berufung auf die Anklage war noch von 19 Videodateien die Rede. Woher der Unterschied bei der Zahl der Videos rührt, geht aus der Berichterstattung nicht hervor.
Erpressung mit angeblichen Fotos
Aus dem Akt geht laut oe24 auch hervor, wie die Erpressung ablief: Die beiden Frauen sollen damit gedroht haben, Fotos des Vorfalls auf Flugzetteln im Prater zu verteilen. Solche Aufnahmen existierten nach bisherigem Ermittlungsstand nicht, es handelte sich um einen Bluff. Paal ging aber offenbar davon aus, dass es sie gibt. In einer schriftlichen Eingabe sprach er von „Schande“ und davon, seine Sexualität seit vielen Jahren nicht dauerhaft unter Kontrolle gehalten zu haben. Laut oe24 hat er sich beim betroffenen Kind bislang nicht entschuldigt.
Das Kind in Obhut der Jugendhilfe
Das betroffene Mädchen lebt wie berichtet inzwischen nicht mehr bei der Mutter und wird von der Kinder- und Jugendhilfe betreut. Die Angaben zu seinem Alter zum Zeitpunkt der Tat unterscheiden sich in den bisherigen Berichten.
Hinweis: Wenn Sie Hinweise auf Kindesmissbrauch haben oder selbst betroffen sind, finden Sie Hilfe bei Rat auf Draht unter 147 (kostenlos, rund um die Uhr), bei den Kinderschutzzentren in Ihrem Bundesland sowie im Notfall bei der Polizei unter 133.
Credits: Screenshot
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