Laut Faeser müssten Beamte in einem solchen Fall mit ihrer Entlassung rechnen. Die Bundespolizei beschäftigt insgesamt 54.000 Personen, darunter 45.000 Polizeivollzugsbeamte. Um reine politische Neutralität geht es dabei aber wohl kaum, denn auch der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, ist Parteimitglied – allerdings in der CDU.
In einer internen Mitteilung im Computersystem der Polizei, das der deutschen Zeitung „Junge Freiheit“ zugespielt wurde, wird unmissverständlich mit der Kündigung gedroht: „Beamtinnen und Beamte müssen bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens in diesen Fällen mit dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung rechnen.“ Um die Dringlichkeit zu unterstreichen, wurden die Worte „dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung“ in dem Schreiben fett hervorgehoben.
Whistleblower schlägt Alarm
Der Informant äußerte gegenüber der Zeitung: „Für mich bedeutet das eine erhebliche Einschränkung der freien Willensbildung als Polizeibeamter. Es ist inakzeptabel, die Mitgliedschaft in einer Partei, die von über 20 Prozent der Bevölkerung unterstützt wird, unter Strafe zu stellen – auch unter Berücksichtigung der Neutralitätspflicht.“
Die interne Anweisung trägt den Titel: „Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter!“ Sie gilt offenbar nicht nur für die Bundespolizei. Entlassungen sollen nicht nur im Falle einer Kandidatur für die AfD angestrebt werden, sondern auch bei „sonstigen Verhaltensweisen, die ein zielgerichtetes Sichzueigenmachen der politischen Inhalte einer solchen Partei bedingen“. Dies werde als aktives politisches Engagement gewertet. In der Anweisung wird betont, dass der Rechtsstaat dies „nicht dulden“ könne. Es heißt: „Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird gefährdet, wenn der Rechtsstaat tatenlos bleibt und zulässt, dass Beamtinnen und Beamte, denen staatliche Aufgaben übertragen werden, die Verfassungsordnung in ihrem Kern infrage stellen.“
Bei Mitgliedschaft droht Ärger
Die Warnung der Bundespolizei bezieht sich auf einen Erlass des Bundesinnenministeriums vom 29. August 2024. Dieser sieht die „zwingende Einleitung eines Disziplinarverfahrens“ vor, wenn Beamte für die in Sachsen und Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte AfD kandidieren. Die Regelung gilt nicht nur für die AfD-Mitgliedschaft, sondern auch für Verbindungen zu „rechtsextremen Gruppen wie den ‚Freien Sachsen‘ oder der AfD-Jugendorganisation ‚Junge Alternative‘“.
Um diese Maßnahmen umzusetzen, wurde die Polizeidienstvorschrift 100 („Führung und Einsatz der Polizei“) geändert. In einem Vermerk, der im Intranet der Bundespolizei veröffentlicht wurde und der Zeitung vorliegt, heißt es: „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, rechtfertigen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht eines Dienstvergehens jedenfalls dann, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.“
Das sind halt echte Demokraten. So wollen sie gegen politische Gegner vorgehen. Hatten wir so etwas nicht schon Mal?i
So sieht echte Meinungsfreiheit und Demokratie aus…
Und rechtlich würde eine Kündigung niemals durchgehen da, die Meinungsfreiheit im dt. Grundgesetz steht.
Das einzige was jeder Arbeitgeber machen kann: Das es keine politischen Reden am Arbeitsplatz gibt, was übrigens auch für andere Berufsfremde Themen gilt.
Das bloße Erwähnung das man AFD Mitglied/Anhänger/Wähler ist kann niemals zur Kündigung führen…
Aber von der Nancy ist ja auch nix anderes zu erwarten…es ist halt bereits Wahlkampf
GSD sind Personen wie Scholz, Faeser, Habeck nach der Wahl Geschichte