Wer vor der Pension kürzertreten will, braucht seit 1. Oktober einen längeren Atem. Für die kontinuierliche Altersteilzeit müssen Beschäftigte jetzt mehr Versicherungszeiten nachweisen als noch im Sommer. Und das ist nur ein Zwischenschritt: Bis 2029 steigt die Grenze Quartal für Quartal weiter.
812 statt 804 Wochen
Für Altersteilzeitvereinbarungen, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2026 beginnen, sind laut Arbeitsmarktservice (AMS) mindestens 812 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nötig, gerechnet innerhalb der letzten 25 Jahre. Bis Ende September reichten noch 804 Wochen. Das Plus von acht Wochen klingt überschaubar, kann aber entscheiden: Wer knapp an der Grenze liegt und die alte Hürde gerade noch geschafft hätte, fällt jetzt heraus. Entscheidend ist dabei immer der tatsächliche Beginn der Vereinbarung, nicht der Tag, an dem sie unterschrieben wird.
Von 780 auf 884 Wochen
Die Erhöhung ist Teil einer schrittweisen Verschärfung. Bis Ende 2025 genügten 780 Wochen, also 15 Jahre. Seit Jahresbeginn 2026 steigt der Wert laut AMS-Tabelle jedes Quartal um acht Wochen. Ab 1. Jänner 2027 sind es 820 Wochen, ab Jänner 2028 bereits 852. Ab 2029 liegt die Grenze bei 884 Wochen, also rund 17 Jahren. Laufende Vereinbarungen sind von den Erhöhungen laut finanz.at nicht betroffen.
Kürzer und teurer
Strenger werden aber nicht nur die Zugangsvoraussetzungen. Wie das AMS informiert, ist die kontinuierliche Altersteilzeit für Vereinbarungen ab 2029 nur noch für höchstens drei Jahre möglich, bisher waren es bis zu fünf. Bis Ende 2028 kann sie weiterhin fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden. Auch für Arbeitgeber wird das Modell weniger attraktiv: Das AMS ersetzt bei Vereinbarungen mit Beginn ab 2026 laut dem Ratgeberportal Timetrack nur noch 80 statt bisher 90 Prozent der Mehrkosten. Die geblockte Variante, bei der auf eine Vollzeitphase eine Freizeitphase folgt, läuft aus.
Wie Altersteilzeit funktioniert
Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit wird die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduziert, wie die Arbeiterkammer erklärt. Der Arbeitgeber zahlt einen Lohnausgleich von mindestens der Hälfte des Einkommensverlusts und Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der vollen Arbeitszeit, das AMS ersetzt ihm einen Großteil davon. Für die Beschäftigten entstehen dadurch keine Nachteile bei Pension, Arbeitslosengeld und Abfertigung.
Wen es besonders trifft
Hart treffen kann die Verschärfung vor allem Menschen mit Lücken im Lebenslauf, etwa durch längere Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung, Pflege oder Krankheit. Das AMS bietet auf seiner Website einen Online-Ratgeber an, mit dem sich prüfen lässt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer in nächster Zeit eine Altersteilzeit plant, sollte seine Versicherungszeiten deshalb frühzeitig klären lassen. Eine mögliche Alternative ist seit heuer die Teilpension, bei der ein Teil der Pension bereits bezogen und daneben weitergearbeitet wird.
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