Suchen
Neueste Kommentare
- Macron bei Debatte über weißes Päckchen: Was versteckt Macron im Zug?
- schurl bei Zu kritisch? Ministerin Meinl-Reisinger blockiert Journalist auf X
- schurl bei Deutsche Grenzpolizei: Bereits 286 Migranten zurückgeschoben
- Karl Riedl bei Zu kritisch? Ministerin Meinl-Reisinger blockiert Journalist auf X
- Ulf Reisinger bei Zu kritisch? Ministerin Meinl-Reisinger blockiert Journalist auf X
Bei aller Ehre….Zelenski (der übrigens seit Mai 2024 KEIN Präsident mehr ist) …und nein die juristischen Spitzfindigkeiten der westliche Medien sind gelogen: „Am 20. Mai endet die formelle Amtszeit des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Ende März hätten die nächsten Präsidentschaftswahlen stattfinden sollen, aber das Parlament hat sie wegen des im Lande herrschenden Kriegsrechts nicht angesetzt.“….in diesem Falle ist die Ukrainische Verfassugn EINDEUTIG: Die ukrainische Verfassung sieht vor, dass im Falle eines ausgerufenen Kriegsrechts Wahlen abgesagt werden können und dass die Amtszeit des Parlaments, der Werchowna Rada, in diesem Falle verlängert wird. Laut ukrainischer Verfassung werden die Befugnisse des Parlaments in diesem Fall „bis zum Tag der ersten Sitzung des nach der Aufhebung des Kriegs- oder Ausnahmezustandes gewählten Parlaments verlängert“.
Für den Präsidenten des Landes gibt es jedoch keine derartige Bestimmung, dafür aber ein nach dem Maidan ergangenes Urteil des ukrainischen Verfassungsgerichtes, das eindeutig besagt, dass die Amtszeit des ukrainischen Präsidenten nach fünf Jahren abläuft.
Die ukrainische Verfassung bestimmt, dass die Rechte und Pflichten des ukrainischen Präsidenten im Falle seines Ausscheidens aus dem Amt auf den Parlamentspräsidenten übergehen, was demnach am 21. Mai hätte passieren müssen, wenn die ukrainische Führung sich an ihre eigene Verfassung halten würde.