Todesfall Pilnacek: Kurz erwarten unangenehme Fragen

Todesfall Pilnacek: Kurz erwarten unangenehme Fragen

Sein israelischer Geschäftspartner Shalev Hulio (44) hat – wie berichtet – aktuell massive Probleme mit der spanischen Justiz (www.exxtra24.at/spionage-prozess-gegen-geschaftspartner-von-sebastian-kurz), und jetzt kommen auch auf den früheren Bundeskanzler unangenehme Stunden vor einem Untersuchungsausschuss des Parlaments zu: Sebastian Kurz (38) soll konkrete Fragen darüber beantworten, wer ihn über den Tod und die mögliche Todesursache von Christian Pilnacek, dem früheren Sektionschef im Justizministerium, so rasch informiert hat.

Rückblende: Am 20. Oktober 2023 musste sich Sebastian Kurz (ÖVP) als Beschuldigter wegen Falschaussage vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Nur wenige Stunden zuvor wurde Christian Pilnacek (APA-Bild unten) tot in einem Donau-Nebenarm in Niederösterreich entdeckt.

Noch am Abend vor Pilnaceks Tod will Kurz – nach eigenen Angaben – mit dem bekannten Juristen telefoniert haben. Am Tag darauf überrascht dann der frühere Kanzler bei seinem Prozess: Pilnacek sei „in den Tod getrieben worden“ – durch Suizid. Von behördlicher Seite wurde zu diesem Zeitpunkt lediglich von einem „Anlassfall“ gesprochen, berichtet dazu zackzack.at. Offizielle Ergebnisse etwa zur Todesursache oder zu einer möglichen Obduktion lagen damals noch nicht vor.

In der ORF-Sendung ZiB2 äußerte sich dazu kürzlich der Journalist Gernot Rohrhofer, der für sein Buch über Pilnacek mit Kurz sprach. Rohrhofer erklärte:

„Sebastian Kurz hat natürlich Kontakte – und er hat diese Kontakte spielen lassen. Er hat sich erkundigt und de facto den Ermittlungsstand erhalten. Und da hieß es von Anfang an: Suizid.“

Diese Aussage wirft nun neue Fragen auf: Wer versorgte Kurz so früh mit Ermittlungsdetails? Und: Hatte er damit Informationen, die zu diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit noch gar nicht bekannt waren?

Sebastian Kurz soll nun darüber im kommenden Untersuchungsausschus zum Politkrimi Pilnacek Auskunft geben. Ein Auftritt vor diesem U-Ausschuss ist jedenfalls alles andere als angenehm – und im Falle einer Falschaussage drohen erneut ein Gerichtsverfahren und eine Haftstrafe.

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Schneider

Hoffentlich geht es ihm an den Kragen, dem Buberl!

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