Eine Lenkerin sorgte auf der Westautobahn (A1) bei Wien für extrem gefährliche Situationen: Mit nur 30 bis 50 km/h schlich sie auf der dritten Spur in Richtung St. Pölten – weit unter dem Tempolimit von 100 km/h, das in diesem Bereich gilt und durch Radar überwacht wird. Auf der Rückbank des Fahrzeugs saßen zwei Kinder, während die Frau mit ihrem Schneckentempo beinahe zwei schwere Unfälle verursachte.
Panikattacken und Augenprobleme als Ursache
Die Lenkerin, eine Wienerin, wurde von der Polizei bei einer Raststation aus dem Verkehr gezogen. Auf Nachfrage gab sie an, Probleme mit den Augen zu haben, die während der Fahrt zu Panikattacken führten. In ihrer Not wählte sie selbst den Polizeinotruf, da sie die Kontrolle über die Situation verloren hatte.
Führerscheinentzug und juristische Auseinandersetzung
Die Polizei entzog der Frau daraufhin den Führerschein, was sie gerichtlich anfocht. Der Fall wurde zunächst vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (NÖ) verhandelt und schließlich vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gebracht. Beide Gerichte bestätigten die Entscheidung der Polizei. Das Landesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Frau durch ihr extrem langsames Fahrverhalten bei Dunkelheit andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet habe. Der VwGH bekräftigte, dass der Führerscheinentzug rechtmäßig sei.
Verkehrspsychologische Untersuchung bestätigt Fahruntauglichkeit
Eine Untersuchung durch einen Verkehrspsychologen ergab zudem, dass die Lenkerin nicht für den Straßenverkehr geeignet sei. Ihr Reaktionsvermögen liegt deutlich unterhalb der Norm, was ihre Fahrtauglichkeit infrage stellt. Die Frau darf ihren Führerschein erst dann zurückerhalten, wenn sie die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt.
Gefährdung durch unangepasstes Tempo
Der Vorfall verdeutlicht, dass nicht nur überhöhte Geschwindigkeit, sondern auch eine viel zu geringe Geschwindigkeit auf Autobahnen gravierende Gefahren birgt. Besonders auf der dritten Spur einer Autobahn kann solch ein Verhalten zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen führen.
Die Entscheidung des VwGH unterstreicht, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität hat und gesundheitliche Eignung eine Grundvoraussetzung für das Führen eines Fahrzeugs bleibt.
Neueste Kommentare