„Kulturschwuchtel“: Geldstrafe für Regisseur Paulus Manker

„Kulturschwuchtel“: Geldstrafe für Regisseur Paulus Manker

Das Gericht befand Manker in weiten Teilen der Anklage für schuldig. Die Geldstrafe umfasst 140 Tagessätze zu je vier Euro. Sollte er die Summe nicht begleichen, drohen 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Manker erbat Bedenkzeit; ob das Urteil rechtskräftig wird, entscheidet sich am Montag.

Zeller hatte gegen Manker geklagt, da dieser ihn in Medienberichten und sogar während der Verhandlung mit beleidigenden Äußerungen bedacht hatte. Neben den bereits genannten Beleidigungen bezeichnete Manker Zeller unter anderem als „Intrigant“ und „Kulturschwuchtel“. Diese Ausdrücke bewertete der Richter als „exzessiv“ und somit strafbar. Lediglich in zwei Punkten – darunter der Vorwurf des „lupenreinen Subventionsbetrugs“ – wurde Manker freigesprochen.

Hintergrund des Streits

Der Konflikt zwischen Manker und Zeller geht auf Inszenierungen des Regisseurs im traditionsreichen Südbahnhotel auf dem Semmering zurück. Während Manker behauptete, er sei schikaniert worden, warf Zeller ihm

Vertragsverletzungen vor. Im April 2023 soll beispielsweise die Heizung im Hotel abgedreht worden sein. Zeller hingegen erklärte, Manker habe das Gebäude nach Ende seines Mietverhältnisses nicht rechtzeitig geräumt und die Räumlichkeiten mit Requisiten blockiert. Ende Januar 2024 erfolgte schließlich eine gerichtlich angeordnete Zwangsräumung.

Schlussplädoyer ohne Einsicht

Vor Gericht zeigte sich Manker uneinsichtig. In einem langen Monolog warf er Zeller vor, ihn ausgenutzt und von seinen Erfolgsproduktionen „Alma“ und „Die letzten Tage der Menschheit“ finanziell profitiert zu haben. Zeller habe ihn bewusst in das Projekt gelockt, um sich an den Einnahmen zu bereichern. Ob Manker das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten.

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