Klimaneutralität ins Grundgesetz: Baerbock jubelt über Merz-Bauchfleck

Klimaneutralität ins Grundgesetz: Baerbock jubelt über Merz-Bauchfleck

Sie betonte, dass die Maßnahme nicht nur der Sicherheit Deutschlands diene, sondern auch Auswirkungen auf die Ukraine, Europa und die Welt habe.

„Das Ergebnis ist auf Augenhöhe mit den globalen Herausforderungen“, erklärte Baerbock nach einem Treffen mit ihren Amtskollegen der wirtschaftsstarken westlichen Demokratien in Kanada. Das Finanzpaket wird als Schlüsselprojekt für die kommende Bundesregierung betrachtet. „Mit der Grundgesetzänderung für Sicherheit schaffen wir nicht nur mehr Schutz für Deutschland, sondern senden auch ein klares Signal an die Ukraine, Europa und die Welt“, führte die Grünen-Politikerin aus.

Nach der Einigung äußerte die FDP scharfe Kritik an CDU-Chef Friedrich Merz. Fraktionschef Christian Dürr warf ihm vor, seine politischen Prinzipien aufgegeben zu haben: „Nachdem Friedrich Merz bereits in den Sondierungen mit den Sozialdemokraten seine Überzeugungen über Bord geworfen hat, folgt nun die vollständige Kapitulation vor den Grünen.“ Besonders die hohe Schuldenaufnahme und die verankerten Klimaschutzvorgaben stoßen auf Widerstand. „Dass die notwendige Wirtschaftswende ausbleibt und der Reformstau mit riesigen Schulden kaschiert wird, ist schon schlimm genug. Wenn nun sogar eine ideologisch geprägte Klimapolitik ins Grundgesetz aufgenommen wird, geht Friedrich Merz hinter den Status quo zurück“, kritisierte Dürr.

Klimaneutralität ins Grundgesetz

Besonders umstritten ist das Finanzvolumen des Pakets: Zwischen 1000 und 1500 Milliarden Euro sollen durch Schulden finanziert werden. Von den geplanten 500 Milliarden für Infrastruktur sollen 100 Milliarden direkt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen – ein erhebliches Zugeständnis an die Grünen.

Ein besonders kontroverser Punkt ist die geplante Verankerung des Begriffs „Klimaneutralität“ im Grundgesetz. CDU/CSU, SPD und Grüne haben sich darauf geeinigt, dass Deutschland bis 2045 nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen darf, wie es durch natürliche oder marktbasierte Mechanismen ausgleichen kann. Diese Regelung würde den klimapolitischen Rahmen noch strikter gestalten als das umstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 und das Netto-Null-Ziel der EU.

Besonders brisant: Am kommenden Dienstag, dem letzten Sitzungstag des alten Bundestags, soll die Grundgesetzänderung verabschiedet werden. Damit würde nicht nur die Schuldenbremse weitgehend ausgehebelt, sondern auch der Klimaschutz zur Verfassungspriorität erhoben. Die Folge: Die Infrastruktur-Schulden dürften künftig prioritär für klimarelevante Projekte verwendet werden – etwa für den Ausbau von Fahrradwegen statt Autobahnen.

Wirtschafts- und Rechtsexperten zeigen sich alarmiert. Der Ökonom Prof. Jan Schnellenbach (Universität Cottbus) warnt, dass Investitionen blockiert und wirtschaftliches Wachstum gebremst werden könnten. „Falls dieser Klimapassus ins Grundgesetz kommt, drohen Klagen gegen nahezu jede große Investition. Selbst Autobahn-Sanierungen könnten durch Umweltgruppen verhindert werden.“

Auch der Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner (Universität Augsburg) sieht erhebliche Risiken: „Das Grundgesetz ist nicht dafür gedacht, politische Detailziele festzulegen. Eine solche Festschreibung würde den Staat zwingen, bestimmte Ziele mit allen Mitteln zu verfolgen, ohne flexible Anpassungen zu ermöglichen. Das würde zu tiefgreifenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen führen.“

Trotz der Kritik werten Union und Grüne die Einigung als politischen Erfolg. Friedrich Merz braucht die Zustimmung der Grünen, um die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung zu sichern und eine Koalition mit der SPD zu bilden. Bereits am Freitag kursierte ein internes Dokument, das die Verankerung der „Klimaneutralität“ im Grundgesetz als eine der wesentlichen „Verbesserungen“ des Schuldenpakets hervorhob. Darin heißt es: „Erstmals wird der Begriff der Klimaneutralität ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Das Sondervermögen ist eindeutig als Investitionsfonds zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 definiert.“

Die Debatte dürfte weiter an Schärfe gewinnen, denn die wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen der Grundgesetzänderung sind noch lange nicht absehbar.

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