Eklat: Schule zwingt Kinder zu Ramadan-Feier

Eklat: Schule zwingt Kinder zu Ramadan-Feier

Wie aus einem in mehreren Medien veröffentlichten Schreiben hervorgeht, wurde die Veranstaltung ausdrücklich als Pflichtveranstaltung angekündigt, wobei an anderer Stelle Unterricht ausfällt.

Der Fastenmonat Ramadan ist für Muslime ein bedeutendes religiöses Ritual. Das Iftar ist dabei die Mahlzeit nach Sonnenuntergang, mit der das Fasten gebrochen wird. Die Zuckmayer-Schule wollte dieses Ritual offenbar auch ihren Schülern näherbringen und bat die Eltern, den Kindern etwas zu essen mitzugeben. Die Veranstaltung sollte nach Sonnenuntergang stattfinden, was durch das Schreiben der Schule ausdrücklich betont wurde.

Das Vorhaben stieß jedoch auf Kritik und führte zu einer Reaktion des Berliner Senats. Laut des Neutralitätsgebots dürfen staatliche Schulen keine verpflichtenden religiösen Veranstaltungen anbieten, und es darf auch kein Unterricht dafür ausfallen. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung erklärte, dass die Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig sei und kein Unterricht entfalle, nachdem die Angelegenheit mit der Schulaufsicht geklärt wurde. Die Schuldirektion der Zuckmayer-Schule wollte sich bislang nicht öffentlich zu dem Vorfall äußern.

Zuckerfest am 30. März

Der Ramadan begann in diesem Jahr am 28. Februar und endet mit dem „Zuckerfest“ am 30. März. Neukölln ist ein Bezirk mit einem hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund und einem großen muslimischen Bevölkerungsanteil, was auch an den Schulen des Bezirks spürbar ist.

Die Verwaltung des Bezirks Neukölln hatte bereits 2019 in einer Broschüre Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem Ramadan im Schulbetrieb veröffentlicht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Fasten während der Schulzeit zu Problemen führen kann, etwa wenn Schüler Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen oder bei Prüfungen nicht ihr Bestes zu geben. Die Broschüre soll dazu dienen, den Austausch über den Umgang mit religiösen Praktiken im schulischen Kontext zu fördern, hat jedoch nur begrenzte Wirkung gezeigt, wie die Bezirksverwaltung selbst zugibt.

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