Beauftragte der Regierung: “Süße Omi” sei diskriminierend

Beauftragte der Regierung: “Süße Omi” sei diskriminierend

Laut der Kommission handelt es sich bei solchen Bezeichnungen um „verniedlichendes Sprechen“ oder „secondary baby talk“, wodurch Senioren als „gutmütig, freundlich, aber inkompetent“ wahrgenommen würden. Auch stereotype Unterhaltungsangebote für ältere Menschen, die an Kindergeburtstage erinnern, wurden kritisiert. Bemerkungen à la „für dein Alter siehst du gut aus“ sollten ebenfalls tabu sein. 

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman erklärte gegenüber der deutschen „Bild Zeitung“: „Auch wenn solche Bezeichnungen im rechtlichen Sinne keine Diskriminierung darstellen, können Menschen sie als respektlos empfinden.“ Das Familienministerium forderte in einer Stellungnahme, die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren, um Altersdiskriminierung langfristig zu bekämpfen.

Benachteiligungen in Alltag und Beruf

Neben der Sprache weist der Bericht auf weitere Formen der Diskriminierung hin. Ältere Menschen seien etwa bei Bewerbungen oft benachteiligt, ebenso durch Altersgrenzen für öffentliche Ämter wie Bürgermeister oder Schöffen. Die Zahl der bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldeten Fälle stieg im Jahr 2023 um 70 Prozent.

Forderung nach Verfassungsänderung

Um Altersdiskriminierung effektiv zu bekämpfen, schlägt die Altersberichtskommission vor, Artikel 3 des Grundgesetzes zu erweitern. Dort soll das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Alters explizit verankert werden. Ataman betonte, ein solches Verbot sei ein „wichtiges verfassungsrechtliches Signal“. Ziel sei es, die vielfältigen Potenziale älterer Menschen anzuerkennen und sie vor Diskriminierung zu schützen.

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