Babler plant „Casting Show“ für Besetzung der ORF-Gremien

Babler plant „Casting Show“ für Besetzung der ORF-Gremien

Die geplante Reform der ORF-Gremien, die Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) noch diese Woche durchpeitschen will, ist eine Reaktion der Regierung auf eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der eine zu starke Einflussnahme der Regierung bei deren Besetzung festgestellt hatte. Bis Ende März ist eine gesetzliche Anpassung erforderlich. Die vom Vizekanzler skizzierten Änderungen sehen vor, dass die Bundesregierung künftig sechs statt neun Stiftungsräte entsendet, während der Publikumsrat neun statt bisher sechs Mitglieder in das 35-köpfige oberste ORF-Gremium entsenden kann. 

Wer kommt in den Recall?

Zudem sollen die Qualifikationsanforderungen neu definiert und eine öffentliche Ausschreibung eingeführt werden. So heißt es unter Punkt 1c des Abänderungsantrages, der exxtra24 in voller Länge vorliegt wörtlich: “Vor der Bestellung hat der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport eine öffentliche Ausschreibung zur Interessentinnen- und Interessentensuche und die Vorbereitung der Beschlussfassung der Bundesregierung zu veranlassen.” 

Klar ist in dem Entwurf durch Punkt 1a festgelegt, dass bei einem solchen “Casting” durch Babler nur in den Recall kommt, wer “die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen und über umfassende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes” verfügt, oder sich “auf Grund der bisherigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Bildung hohes Ansehen erworben” hat. Wie sich “umfassende Kenntnisse des Medienmarkts” genau definieren, ist nicht näher erörtert. Das Urteil darüber scheint – um im Bild zu bleiben – bei der Jury, also beim roten Vizekanzler, zu bleiben.  

Eine Neubesetzung nach einem Regierungswechsel entfällt laut Antrag übrigens künftig. Der Publikumsrat wird laut dem Antrag leicht verkleinert und umfasst künftig 28 Mitglieder. 14 davon werden von der Regierung ernannt (bisher 17 durch Bundeskanzler bzw. Medienminister), die restlichen 14 durch gesetzlich festgelegte Institutionen wie Kammern, Kirchen und Parteiakademien.

Reform verschiebt die Kräfteverhälntisse 

Neben der Bundesregierung und dem Publikumsrat entsenden auch die Bundesländer (9), die Parlamentsparteien (6) sowie der ORF-Zentralbetriebsrat (5) Mitglieder in den Stiftungsrat. Dieses Gremium entscheidet unter anderem alle fünf Jahre über die Bestellung des ORF-Generaldirektors sowie auf dessen Vorschlag über Direktoren und Landesdirektoren. Zudem genehmigt es Finanzpläne und kann Anpassungen des ORF-Beitrags beschließen. Laut Generaldirektor Roland Weißmann bringt die gesetzlich geplante Beitragsdeckelung bis 2029 einen Einsparbedarf von rund 220 Millionen Euro mit sich. 

Durch die Reform verschieben sich die Kräfteverhältnisse im Stiftungsrat. Während derzeit ÖVP-nahe Räte mit verbündeten Unabhängigen eine Mehrheit haben, verliert der türkise „Freundeskreis“ an Einfluss, während der SPÖ-nahe „Freundeskreis“ an Gewicht gewinnt. Wer den Vorsitz übernimmt, sei laut Babler noch nicht entschieden.  

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