Verfassungsschutz nimmt Einstufung der AfD als „rechtsextrem“ zurück

Verfassungsschutz nimmt Einstufung der AfD als „rechtsextrem“ zurück

Auslöser ist ein Eilantrag der AfD gegen die jüngst bekannt gewordene Hochstufung der Partei durch den Verfassungsschutz. In dem Antrag hatte die AfD beantragt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die öffentliche Verbreitung dieser Einstufung einstweilen zu untersagen.

Daraufhin gab der Inlandsnachrichtendienst eine sogenannte Stillhaltezusage ab:

„Die Antragsgegnerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen.“

Auch eine entsprechende Pressemitteilung wurde von der Webseite des BfV entfernt.

Reaktion der AfD: „Ein erster Schritt zur Entlastung“

Die beiden AfD-Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichneten die Zusage des BfV als Teilerfolg. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es:

„Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung. Die aktuelle Entscheidung ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und der Zurückweisung des Rechtsextremismus-Vorwurfs.“

Die Partei sieht sich durch das Verhalten der Behörde in ihrer Rolle als demokratische Oppositionskraft gefährdet. Zugleich kündigte sie an, die juristische Auseinandersetzung mit Nachdruck fortzusetzen.

BfV verweist auf laufendes Verfahren

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich auf Anfrage nicht weiter zu dem Fall äußern und verwies auf das noch laufende Verfahren. Intern wird jedoch betont, dass die Stillhaltezusage keinerlei inhaltliche Neubewertung der AfD-Einstufung bedeute, sondern eine prozessuale Vorsichtsmaßnahme im Rahmen des Eilverfahrens sei.

Hintergrund: Eskalation um Extremismus-Einstufung

Im Mai hatte der Verfassungsschutz  angekündigt, die AfD auf Bundesebene nicht mehr nur als Verdachtsfall, sondern als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen – ein Schritt mit weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Folgen. Die AfD hatte daraufhin unmittelbar rechtliche Schritte eingeleitet.

Der Fall gilt als juristischer und politischer Präzedenzfall im Umgang mit extremistischen Tendenzen innerhalb demokratisch legitimierter Parteien.

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Schneider
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