Der Fall beschäftigt nicht nur die Justiz, sondern wirft auch Fragen zum Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern auf, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.
B. war 2018 wegen versuchter Anstiftung zu einem Selbstmordanschlag und Unterstützung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Verbüßung seiner Haft wurde er 2022 in die kleine Stadt Tirschenreuth in der Oberpfalz verlegt. Bereits seit seiner Verurteilung gilt er als ausreisepflichtig – eine Abschiebung nach Syrien ist jedoch aufgrund der anhaltenden Gefährdungslage dort derzeit nicht möglich.
Laut einem Bericht der Bild-Zeitung erklärte B. jüngst vor dem Verwaltungsgericht Regensburg, er werde Deutschland nur verlassen, „wenn ich 144.000 Euro von euch bekomme“. Die Summe sehe er als Entschädigung für die Ausreise – eine Forderung, die bei Behörden auf Unverständnis und bei politischen Beobachtern auf Kritik stößt.
In mehreren Gerichtsverfahren im März und April dieses Jahres argumentierte B., er sei aufgrund seiner Herkunft in Tirschenreuth zunehmend Anfeindungen ausgesetzt. Nach seiner Darstellung habe ein Autofahrer versucht, ihn zu überfahren. Deshalb fordert er die Aufhebung seiner Residenzpflicht, die ihn an den Wohnsitz Tirschenreuth bindet. Diese Auflage dient aus Sicht der Behörden dazu, ihn von extremistischen Kontakten fernzuhalten.
Auch gegen weitere Auflagen geht B. juristisch vor. So darf er kein internetfähiges Mobiltelefon besitzen – eine Maßnahme, die nach Angaben der Behörden der Sicherheit dient. B. hingegen begründet seine Klage damit, dass er Online-Kurse des Bayerischen Roten Kreuzes absolvieren wolle, was ohne Smartphone nicht möglich sei.
Die politische Dimension des Falls ist brisant: Die neue Bundesregierung kündigte kürzlich an, Rückführungen in Herkunftsländer wie Syrien und Afghanistan zu prüfen. Innenministerin Nancy Faeser hatte angekündigt, sondieren zu wollen, unter welchen Bedingungen Rückführungen von Syrern möglich sein könnten – insbesondere bei Straftätern.
Der Fall Abdulhadi B. zeigt auf drastische Weise, wie komplex und kontrovers das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit, humanitärem Schutz und rechtsstaatlichen Verfahren sein kann. Für die betroffenen Kommunen, Gerichte und Innenbehörden stellt sich die Frage: Wie geht man mit Menschen um, die eine Gefahr darstellen, aber aus rechtlichen oder moralischen Gründen nicht abgeschoben werden können?
Wenn die Regierung nichts unternimmt, muß sich das Volk wehren.
Das wird letztendlich in einem Bürgerkrieg, bzw. Bürgeraufstand / Mob enden.
Und nicht nur in Deutschland, auch bei uns und in mehreren Ländern in Europas.