Kitzbühel: Staat muss beschlagnahmte Russen-Villen freigeben

Kitzbühel: Staat muss beschlagnahmte Russen-Villen freigeben

Das Landesgericht Innsbruck gab einem Rekurs einer betroffenen Person statt, wie die Tiroler Tageszeitung in ihrer Samstagausgabe berichtet.

Die Luxusimmobilien wurden zwischen 2017 und 2021 von einer gebürtigen Russin mit zypriotischem Pass erworben. Nach Angaben von Markus Sint, Klubchef der Liste Fritz, zahlte sie dafür rund 26 Millionen Euro. Spätere Recherchen ergaben, dass die Frau die Partnerin eines sanktionierten russischen Öl-Managers ist, der mutmaßlich die Finanzierung der Villen übernommen haben soll.

Keine Sippenhaft

Sint meldete die Käufe daraufhin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst im Innenministerium. Infolge dessen wurde im Sommer 2024 ein Sanktionsvermerk im Grundbuch eingetragen, der jegliche Belastung oder Veräußerung der Immobilien verhinderte. Gegen diese Maßnahme legte die Eigentümerin Einspruch ein.

Nun hat das Landesgericht Innsbruck entschieden, dass die eingefrorenen Grundstücke wieder freigegeben werden müssen. „Mit Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck vom 30. Jänner 2025 wurde dem Rekurs einer betroffenen Person Folge gegeben und die grundbücherlichen Eintragungen zu ihren Grundstücken mussten wieder gelöscht werden, weil diese Person selbst nicht sanktioniert ist“, teilte das Innenministerium mit.

Das Ministerium verwies zudem auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach eine bloße familiäre Verbindung zu einer sanktionierten Person nicht ausreicht, um einen Sanktionsvermerk im Grundbuch einzutragen.

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