Wie erwartet: Terror-Mörder von Aschaffenburg „schuldunfähig“

Wie erwartet: Terror-Mörder von Aschaffenburg „schuldunfähig“

Der Angreifer von Aschaffenburg ist nach Experten-Einschätzung wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig – das ist das Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Angaben der Ermittlungsbehörde inzwischen vorliegt.

Demnach „bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“. An welcher Krankheit der Mann demzufolge konkret leide, dürfe man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die endgültige Entscheidung über eine Schuldunfähigkeit müsste ein Gericht fällen. Bis zu einem Prozess oder einem Sicherungsverfahren ist der Afghane (28) vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Ermittlungen dauern unterdessen an.

Zweijährigen Buben mit 7 Messerstichen ermordet

Am 22. Januar 2025 um 11,45 Uhr verfolgte der Täter im Park Schöntal eine Kita-Gruppe aus zwei Erzieherinnen und fünf Kleinkindern. Einen in einem Bollerwagen sitzenden zweijährigen Jungen tötete er mit mindestens sieben Stichen eines 32 cm langen Küchenmessers. Danach stach er auf ein ebenfalls im Bollerwagen sitzendes zweijähriges Mädchen ein, das schwer verletzt wurde. Eine 59 Jahre alte, deutsche Erzieherin versuchte einzugreifen, wurde von dem Mann weggestoßen, stürzte und brach sich dabei eine Hand. Zwei Männer stellten sich gegen den Täter: Ein Helfer (41) wurde tödlich, der andere (72) durch mehrere Messerstiche schwer verletzt.

Der flüchtende Täter wurde von weiteren Passanten verfolgt und nach zwölf Minuten unter der Grünbrücke der Wilhelm-Hoegner-Anlage im Gleisbett einer Bahnstrecke von der Polizei verhaftet, die Tatwaffe wurde sichergestellt.

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