Wiederkehr will Handy-Verbot – bereits seit 6 Monaten Gesetz!

Wiederkehr will Handy-Verbot – bereits seit 6 Monaten Gesetz!

„Das steht eigentlich schon 3(4) Schulordnung drinnen, aber ich verstehe schon: irgendwas muss man ja ankündigen“, kommentierte Peter Bußjäger, der bekannte Universitätsprofessor für Staatsrecht, Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht an der Uni Innsbruck, die Ankündigungen des neuen Unterrichtsministers Christoph Wiederkehr (34, NEOS), ein Handy-Verbot an allen Schulen zu erlassen.

Auf diese Kritik auf X konterte der Unterrichtsminister (siehe Screenshot unten): „Nein, Handys sind davon bisher nicht erfasst.“ Wiederkehr kassiert damit schon die nächste Belehrung durch den Staatsrechtler: „Wie interpretieren sie dann die Erläuterungen zu 3 (4)?“

Absatz 4 der seit 1. September 2024 (!) in dieser Fassung geltenden Schulordnung regelt nämlich ganz genau „die Abnahme von Gegenständen, die den Unterricht beeinträchtigen. Dies kann auch Mobiltelefone und andere elektronische Geräte umfassen.“

Dass Mobiltelefone in Schulen während des Unterrichts abgenommen werden können, bestimmt also schon eine sechs Monate alte Schulordnung, die noch von der schwarz-grünen Bundesregierung vor der Nationalratswahl 2024 beschlossen worden ist.

Der NEOS-Minister wollte also mit einer längst gültigen Schulordnung für sich Schlagzeilen machen – die er bei vielen Medien bekam. Sogar auch jetzt von exxtra24.

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