Transfrau nicht in Frauen-Fitness-Studio zugelassen – Klage!

Transfrau nicht in Frauen-Fitness-Studio zugelassen – Klage!

Wie das Gericht auf Anfrage bestätigte, ist die Klage offiziell eingereicht. Die Transfrau wollte Mitglied in dem Studio werden, wurde jedoch von der Inhaberin abgewiesen. Beide Seiten bestätigen den Vorfall. Die Studioleiterin sieht ihr Vorgehen weiterhin als rechtlich zulässig an, wie ihr Anwalt erklärte.

Besonders pikant: Noch vor der Klage der Transfrau hatte die Studioinhaberin selbst juristische Schritte eingeleitet. Sie reichte eine sogenannte negative Feststellungsklage ein – mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass kein Anspruch auf Mitgliedschaft bestehe. Diese Initiative wurde nun jedoch von der später eingereichten Klage der Transfrau überholt, wodurch deren Anliegen vorrangig behandelt wird.

Die 29-jährige Transsexuelle hatte zunächst versucht, eine außergerichtliche Einigung über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erzielen – ohne Erfolg. Nun soll der Fall vor Gericht geklärt werden. Mit einer mündlichen Verhandlung wird gerechnet.

Interesse: Schutz des weiblichen Raums

Der Fall hatte bereits in den vergangenen Monaten bundesweite Aufmerksamkeit erregt und eine öffentliche Debatte über Inklusion, Gleichbehandlung und die Grenzen privater Geschäftsentscheidungen ausgelöst. Während sich Unterstützer der Klägerin auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, sehen andere in der Entscheidung des Studios ein berechtigtes Anliegen zum Schutz eines rein weiblichen Raums.

Das Urteil könnte Signalwirkung entfalten – sowohl für ähnliche Einrichtungen als auch für Trans-Personen, die von vergleichbaren Ausschlüssen betroffen sind. Wann genau der Fall verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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