Rettung für Klima-Extremistin: Wiener bleiben auf Kosten picken

Rettung für Klima-Extremistin: Wiener bleiben auf Kosten picken

Am 24. Oktober 2022 blockierten Klima-Spinner den Wiener Praterstern – ein damals häufiger Vorfall. Die Polizei rückte an und alarmierte auch den Rettungsdienst. Eine der Extremistinnen verletzte sich beim Ablösen nur leicht an drei Fingern. Die Wunden wurden desinfiziert und mit einem Pflaster versorgt, wie der VwGH in seiner Entscheidung festhält.

Rettungseinsatz trotz fehlender Versicherung in Rechnung gestellt

Die Stadt Wien stellte der jungen Frau später eine Rechnung über 709 Euro aus. Da sie nicht sozialversichert war, konnte kein Kostenträger einspringen. Laut Bescheid des Magistrats sollte sie daher selbst für den Einsatz aufkommen.

Verwaltungsgerichtshof: Einsatz war nicht notwendig

Die Aktivistin der Letzten Generation legte Beschwerde beim Bundesfinanzgericht ein. Dieses entschied zunächst, dass der Rettungsleitstellen-Mitarbeiter den Einsatz für medizinisch notwendig halten konnte. Doch der Verwaltungsgerichtshof kam nun zu einem anderen Schluss: Der Vorfall erfülle keine der im Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) festgelegten Voraussetzungen für einen Rettungseinsatz.

Dem Gesetz zufolge sind Rettungsdienste unter anderem für medizinische Notfälle, lebensbedrohliche Situationen oder spezielle Transporte zuständig – all das traf hier nicht zu. Da das Einschreiten der Sanitäter nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, hätte die Extemistin die Rechnung zahlen müssen.

Stadt Wien muss Gerichtskosten übernehmen

Doch nun trägt die Stadt Wien nicht nur die Rettungskosten selbst, sondern muss der jungen Frau auch die Ausgaben für den Rechtsmittelweg erstatten – insgesamt 1106,40 Euro. Damit kostet der Vorfall die Stadt am Ende mehr als die ursprünglich verlangten 709 Euro.

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