Obduktionsbericht im Fall Pilnacek: Zweifel an Selbstmord-Theorie

Obduktionsbericht im Fall Pilnacek: Zweifel an Selbstmord-Theorie

Bereits unmittelbar nach dem Leichenfund stand für die niederösterreichische Polizei fest: Pilnacek hat sich selbst das Leben genommen. Eine vorschnelle Festlegung, die nicht alle Beteiligten teilten. Die Amtsärztin ordnete eine gerichtliche Obduktion an, da ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden konnte und die Todesursache unklar blieb.

Erst Wochen später lieferte die Obduktion Gewissheit über das tatsächliche Verletzungsmuster, berichtet jetzt ZackZack, der Blog des ehemalgen Poltikers Peter Pilz. Neben einem schweren Schädel-Hirn-Trauma und einer Hirnschwellung wies Pilnaceks Körper zahlreiche Hämatome und Abschürfungen auf. Besonders auffällig: ein knochentiefes Hämatom am Oberschenkel.
Könnten die offenen Wunde über dem rechten Auge, die tiefen Hämatome und Abschürfungen an Kopf, Beinen, Armen und Händen, dem Rücken, der Hüfte und dem Hals daher stammen, dass der Leichnam Pilnaceks im seichten Wasser trieb und eventuell gegen Steine am Grund schlug? Das Landeskriminalamt beharrte jedenfalls auf der Selbstmordthese.

Aussage vom Gerichtsmediziner wurde umgedeutet

Brisant ist allerdings: Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelte nicht wegen Selbstmordes, sondern wegen fahrlässiger Tötung. Der Gerichtsmediziner Christian M. stellte in seinem Gutachten fest, dass es keine „eindeutigen Hinweise auf grobe Gewalteinwirkung durch fremde Hand“ gebe. Doch diese Formulierung ließ mehrere Interpretationen zu.
Das Landeskriminalamt griff in seiner abschließenden Bewertung ein: In seinem Bericht vom 8. Jänner 2024 fehlten plötzlich die Begriffe „eindeutig“ und „grob“. Stattdessen hieß es nun: „Hinweise auf Gewalteinwirkung durch Dritte ergaben sich nicht.“

Damit wurde die ursprüngliche Aussage des Gerichtsmediziners entscheidend umgedeutet.

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Max Reichelt

Ich empfehle das Buch von Gernot Rohrhofer „Er muss weg“, der Fall Pilnacek.

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