Niederlage für Teichtmeister: Gericht verdreifacht seine Strafe

Niederlage für Teichtmeister: Gericht verdreifacht seine Strafe

Das Burgtheater legte gegen das Urteil der ersten Instanz Berufung ein und begründete dies damit, dass das Erstgericht zwar zutreffend von einer rechtswidrigen und schuldhaften Schädigung ausgegangen sei, jedoch den Schadensersatzanspruch aufgrund von Mitverschulden des Theaters zu Unrecht eingeschränkt habe.

Die Reaktion von Teichtmeisters Anwalt auf die Berufung war empört: Er bezeichnete das Vorgehen des Burgtheaters als „befremdlich“ und stellte die Rechtmäßigkeit der Forderung infrage. Auch Teichtmeister selbst legte Berufung ein, weil er die Schadensersatzforderung des Burgtheaters als unberechtigt ansah.

Strafe verdreifacht

Nach mehr als einem halben Jahr fiel nun das Urteil des Oberlandesgerichts Wien: Teichtmeister muss nun 58.725 Euro zahlen – eine Verdreifachung der ursprünglichen Summe von 19.231 Euro.

Teichtmeister war im September 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen besessen und teilweise hergestellt hatte.

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